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21. Dezember 2014

Wunsch ans Christkind: Gemeinsame Schule jetzt!

Weihnachtswunsch_Gemeinsame-SchuleMan wird sich ja noch was wünschen dürfen zu Weihnachten! Daher wünsche ich mir gemeinsam mit meinen beiden Mitarbeiterinnen Andrea Stangl und Esther Lurf: „Die Gemeinsame Schule - aber pronto husch, husch!“ Wie wär´s damit? Dann könnten alle (!) Kinder die besten Bedingungen vorfinden! Dann könnten Kinder mit besonderen Fähigkeiten individuell gefordert und gefördert werden! Dann könnten Kinder, die langsamer lernen, auch entsprechend Zeit bekommen! Und dann könnten Kinder mit Lernschwierigkeiten professionelle Unterstützung bekommen! Mit einem falschen Elitedenken wäre es vorbei, das würde durch ein solidarisches Miteinander ersetzt werden! Nicht schlecht - oder?
Ich bin sicher, Du hilfst uns dabei. Denn für das Christkind muss doch auch gelten, was für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
19. Dezember 2014

Regierung: Die Titanic bleibt auf Kurs

TitanicIm Rahmen einer Pressekonferenz habe ich heute einen Rückblick auf das politische Jahr 2014 gemacht („Walser: Bildungsreform ist "schludrig"“).
Zuerst die gute Nachricht: Parlamentarische Untersuchungen können ab sofort von der Minderheit einberufen und durchgeführt werden. Der Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria ist beschlossene Sache und wird in den ersten Monaten des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen.
Die schlechte Nachricht: Die Titanic bleibt auf Kurs. Alle Warnungen vor Eisbergen werden ignoriert. Der Reformstau könnte jedoch zum Untergang der Regierung führen.
• In Sachen Steuerreform haben sich die Regierungsparteien einzementiert, es geht nichts weiter.
• Auch die Bildungsreform bleibt blockiert. Die SPÖ ist untätig und inkompetent, die ÖVP in die Geiselhaft der Reformblockierer zurückgekehrt. BM Heinisch-Hosek hat von den 43 bildungspolitischen Vorhaben des Koalitionsprogramms erst eines umgesetzt, und das betrifft nicht die Schule, sondern die Erwachsenenbildung.
• Die Vorschläge des Rechnungshofs zur Verwaltungsreform sind schubladisert worden, die Regierung untätig.
• Durch die Inaktivität in Sachen Klimaschutz drohen Strafzahlungen von 600 Millionen, die die Republik durch den Ankauf von C02-Zertifikaten leisten muss. Österreich ist im Ranking der Umweltorganisation Germanwatch, die die Klimapolitik von 58 Ländern bewertet, von Platz 31 und Platz 36 abgerutscht.
• Milliardengrab Hypo Alpe Adria: Die öffentliche Hand wird den Schaden von 15 bis 20 Milliarden zu tragen haben, weil die Regierung die geordnete Insolvenz verweigert. Mit dem Geld könnte eine Stadt für 100.000 Menschen erbaut oder 10.000 LehrerInnen 50 Jahre beschäftigt werden. Allein die Zinsen betragen 3 Mio. täglich.
Und zur heutigen Diskussion zur Zentralmatura: Wenn die Zenrtralmatura scheitert, ist Heinisch-Hosek rücktrittsreif.
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
18. Dezember 2014

Zentralmatura: eine Krisenhotline muss her!

ZentralmaturaDie Zeichen stehen in Sachen Zentralmatura auf Sturm: Die dilettantische Vorgangsweise des Ministeriums lässt - begleitet von erschreckenden Zwischenergebnissen („Ein Drittel der Schularbeiten negativ“) - für die kommenden Wochen und Monate Schlimmes erahnen. Die Verunsicherung, Kritik und Proteste seitens der MaturantInnen sind nachvollziehbar. MaturantInnen dürfen nicht zu Opfern einer desaströsen Vorbereitung der Zentralmatura werden.
Die Empörung bei Eltern und SchülerInnen ist absolut berechtigt. Ich kann nicht verstehen, warum die vielen kritischen Stimmen der letzten Monate nicht zur Kenntnis genommen wurden. Gleichzeitig aber warne ich vor hysterischen Schnellschussreaktionen, wie sie bei der „Datenleck-Affäre“ der Fall waren.
Während aus der Steiermark gemeldet wird, dass jede dritte Probeschularbeit für die Zentralmatura negativ bewertet wurde und uns weitere Meldungen aus ganz Österreich von verunsicherten Eltern erreichen, spricht das BIFIE auf seiner Website von einem „angemessenen Schwierigkeitsgrad und einer hohen inhaltlichen Qualität“ der Aufgabenstellung. Da stimmt doch ganz offenkundig etwas nicht! Warum verschließt das BIFIE seine Augen vor der Realität?
Ich habe heute in einer Presseaussendung daher als Sofortmaßnahme die Einrichtung einer Beratungs- und Krisenhotline gefordert: Alle Betroffenen müssen Ansprechpartner haben, die auf die Riesenverunsicherung kompetent und unbürokratisch reagieren können. Im Notfall muss für dieses Jahr an einer Zwischenlösung gebastelt werden, die nicht Maturantinnen und Maturanten zu den Opfern einer schludrigen Vorbereitung des Projekts Zentralmatura machen, gleichzeitig aber das an sich sinnvolle Projekt nicht gefährden.
Für die „Grüne Schule“ gilt wie für alle vor der Reifeprüfung Stehenden: „Kein Kind (und keine MaturantIn) zurücklassen!“
16. Dezember 2014

Pegida - eine „Schande für Deutschland“!

Deutsche-FahneEin Begriff geht um in Deutschland: Pegida. Die Abkürzung steht für „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Gestern Abend demonstrierten etwa 15.000 Menschen in Dresden, weil sie sich in ihrer dumpfen Gefühlswelt bedroht fühlen. Was sie antreibt, nennt der „Spiegel“ einen „Mix aus Ausländerfeindlichkeit, Anti-Establishment-Ressentiments und allerlei persönlichen Ängsten“.
Diese Ängste bestehen aus einer allgemeinen Zukunftsangst, Angst vor dem unbekannten Fremden, der Asylbewerberin und/oder dem Moslem, der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, der Angst vor der großen Krise.
Da tut es gut, wenn man eine einfache Antwort hat und einen Sündenbock für all das Ungemach ausmachen kann, das da auf einen zukommt oder zukommen könnte. Immer mehr Rechtsextreme nutzen diese Bewegung für ihre braunen Ziele.
Wohltuend klar äußerte sich zuletzt der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas in der „Süddeutschen Zeitung“: eine „Schande für Deutschland“. Er habe „kein Verständnis für das, was zur Zeit auf deutschen Straßen geschieht“ („Koalition ohne Pegida-Kurs: Hilflos gegen die Wutmärsche“).
Weniger erfreulich Innenminister Thomas de Maizière von der CDU: Er zeigte Verständnis für die „Sorgen mancher Demonstranten“ und signalisierte damit natürlich deutlich mehr. Denn sachlich begründen kann man die Angst der Dresdner Demonstranten nicht: Nur ungefähr etwa 4000 Menschen und somit 0,1 Prozent der in Sachsen lebenden Menschen sind Muslime.
Besser wäre es, wenn der Herr Innenminister weniger Verständnis zeigen und etwas mehr gegen die Verunsicherung vieler Menschen tun würde. Immerhin zwei Drittel der Deutschen haben möchten nämlich, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnimmt. Um bei den anderen Ängste abzubauen, braucht es Begegnungszonen, also Veranstaltungen oder Praktika, braucht es Aufklärung und Information.
Mir schwant schon Übles, denn derzeit organisiert sich im braun-blauen Umfeld bereits ein Österreich-Ableger von Pegida („Pegida Österreich: Die üblichen Verdächtigen“). Verhindern wir, dass da keine „Schande für Österreich“ entsteht!
15. Dezember 2014

Zentralmatura: verpflichtende Zweitbegutachtung bei Nicht genügend!

ZentralmaturaDie Klagen über unzureichende Vorbereitung der Zentralmatura werden häufiger. Allein an diesem Wochenende habe ich dazu vier Mails erhalten.
Um zumindest gröbste Ungerechtigkeiten zu verhindern, habe ich einen Vorschlag gemacht: Zweitbegutachtung von negativen Arbeiten. Die derzeitige Gesetzeslage sieht das nicht vor.
Im SchUG § 38 Abs. 3 ist die Beurteilung der Klausurarbeiten wie folgt geregelt: „Bei den standardisierten Prüfungsgebieten der Klausurprüfung gemäß § 37 Abs. 2 Z , deren Aufgabenstellungen durch den zuständigen Bundesminister bestimmt werden, haben die Beurteilungsanträge der Prüfer sowie die Beurteilung durch die Prüfungskommission nach Maßgabe von zentralen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen des zuständigen Bundesministers zu erfolgen.“
Bei den schriftlichen Klausurarbeiten gibt es somit keine Verpflichtung zur Einbeziehung einer Zweitkorrektur – auch dann nicht, wenn die Beurteilung negativ ausfällt -, sondern hier ist als qualitätssichernde Instanz nur die Prüfungskommission insgesamt vorgesehen.
Bei den mündlichen Prüfungen hingegen und bei der gleichfalls mündlichen Kompensationsprüfung sind jeweils zwei PrüferInnen bzw. PrüferIn und BeisitzerIn vorgesehen, denen gemeinsam eine Stimme zukommt, d.h. die sich auf eine Note einigen müssen.
Im SchUG § 38 Abs. 4 heißt es dazu: „Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei den einzelnen Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung der Hauptprüfung sind auf Grund von begründeten einvernehmlichen Anträgen der Prüfer bzw. der Prüfer und Beisitzer von der jeweiligen Prüfungskommission der Hauptprüfung (§ 35 Abs. 2 und 3) zu beurteilen (Beurteilung der Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung).“
Analog heißt es in § 35 Abs. 3: „Bei Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung sowie bei mündlichen Kompensationsprüfungen der Klausurprüfung kommt den Prüfern bzw. dem Prüfer und dem Beisitzer jeweils gemeinsam eine Stimme zu.“
Kurz gesagt: Bei den mündlichen Prüfungen müssen immer zwei fachkundige Lehrer eine Beurteilung abgeben (und sich auf eine Note einigen), bei der schriftlichen Klausur ist dies hingegen nicht vorgesehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Prüfer die Klausur auf „Nicht Genügend“ beurteilt.
Einen entsprechenden Antrag habe ich im Parlament eingebracht: Zweitbegutachtung von negativ beurteilten schriftlichen Prüfungsaufgaben bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
11. Dezember 2014

Staatsbürgerschaft und Sprache: Grüße aus Absurdistan!

StaatsbuergerschaftstestEin bisschen was bewegt sich in der Alpenrepublik, nachdem ich in einem Gastkommentar für den „Standard“ („Staatsbürgerschaft für Absurdistan?“) und einer anschließenden parlamentarischen Anfrage auf unhaltbare Situation vieler StaatsbürgerschaftwerberInnen hingewiesen habe.
So wurde zur Erlangung der Staatsbürgerschaft eine österreichische Matura (bei der Deutsch bekanntermaßen ein Pflichtprüfungsfach ist) nicht (!) als ausreichender Nachweis für die Beherrschung der deutschen Sprache anerkannt, ja nicht einmal ein Studienabschlusszeugnis – für die Aufnahme eines Studiums ist Deutsch auf dem Niveau B2 Voraussetzung!
Immerhin hat das Innenministerium auf unseren Druck reagiert und erkennt nun offiziell ein österreichisches Maturazeugnis als Nachweis für die Deutschkenntnisse zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft an. Allerdings hat man in scheinbar typisch österreichischer Manier die Gelegenheit zu einer umfassenden Reparatur des Gesetzes nicht genützt und weiterhin mehr Graubereiche offen gelassen als geschlossen. Es ist beispielsweise nach wie vor nicht möglich, mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in Germanistik ohne separaten Nachweis der Sprachkenntnisse zur Staatsbürgerschaft zu kommen.
Nicht imstande sah sich das Innenministerium in der Anfragebeantwortung, das Wort „muttersprachlich“ zu definieren, obwohl dieser Begriff im Gesetz verwendet wird. Das ist eine Peinlichkeit und eine Ignoranz, die für Menschen, die zweisprachig aufwachsen, aber weitreichende Folgen hat. Der Innenministerin sind Ergebnisse der Sprachwissenschaft offensichtlich ziemlich egal, weil sie trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass diese Art der Deutschsprachtests sogar zu vermindernden Leistungen führen können, einfach ignoriert. Auch Evaluierungen spielen in der Befindlichkeitspolitik der Innenministerin offensichtlich keine Rolle.
Wir leben nach wie vor in Absurdistan, in dem das Wort „Willkommenskultur“ eine bloße Worthülse darstellt.
10. Dezember 2014

Kein Sparen auf Kosten der MaturantInnen bei der Zentralmatura!

ZentralmaturaProbleme bei der Zentralmatura und kein Ende!
Jetzt geht es darum, dass man in Zeiten großer Verunsicherung noch mehr Unsicherheit schafft und allen Ernstes massiv an Vorbereitungsstunden einsparen möchte. Leidtragende sind wieder einmal die MaturantInnen und viele Lehrkräfte, die nun unbezahlt für Fragen zur Verfügung stehen. Im Kern geht es darum:
• Die Vorbereitungsstunden in der unterrichtsfreien Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Matura in Arbeitsgruppen sollen von maximal bis zu 16 Stunden auf maximal vier Stunden gekürzt werden.
• Die Gruppengröße kann bis zu 20 MaturantInnen betragen. In dem mir vorliegenden Leitfaden des Ministeriums heißt es etwas kompliziert, dass „die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht“.
• Für die Lehrkräfte bedeutet die neue Regelung eine massive Verschlechterung.
Die BundesschülerInnenvertretung hat ebenfalls massiv gegen diese Verschlechterung protestiert.
Meine Einladung: Wer Fragen oder Anregungen hat, kann das ganz einfach per Mail machen.
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
8. Dezember 2014

Kärntens Beitrag zur Linderung der „Hypo-Schmerzen“!



Der Steirer Leo Lukas und der „Singkreis Gurk“ reagieren auf gut Kärntnerisch auf das Ungemach, das dem Land im Süden in den letzten Jahren widerfahren ist: Gratulation! Ich habe mit schauriger Begeisterung zugehört. Da zahlen sich die paar Hypo-Milliarden doch gleich leichter!
„Will uns wer belongan, plädier ma auf Unzurechnungsfähigkeit.||: Mir san a Lond volla Tokan, und hoftpflichtbefreit. |“
Toka: Trottel
Der gesamte Text samt Übersetzungshilfe findet sich hier: „Kärntnerlied gegen Falotten!“

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