Warum wir Grüne das Islamgesetz ablehnen!
harald.walser | 25. Feb, 12:04 | 0 Kommentare
Ein modernes Islam-Gesetz wäre dringend notwendig. Was die Regierungsparteien aber dem Nationalrat vorlegen, müssen wir Grüne leider ablehnen. Hier unsere wichtigsten Argumente:
1. Auslandsfinanzierung: Ein Verbot ist prinzipiell zu begrüßen. Das Gesetz missachtet aber ein Verfassungsgebot – die Gleichbehandlung. Natürlich soll der Finanzierung durch Staaten wie Saudi Arabien oder die Türkei ein Riegel vorgeschoben werden. In der derzeitigen Form gelten aber für die islamischen Gemeinschaften strengere Regeln als für andere Religionsgruppen. Das kritisiert auch die parteipolitisch unverdächtige OSZE!
2. Generalverdacht gegen Muslime/Muslimas wird im §2 Abs. 2 festgeschrieben („… sofern, sie nicht mit den gesetzlichen Regelungen in Widerspruch stehen“). In §4 Abs. 3 IslamG heißt es: „Es muss eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat bestehen“. Gleiche oder auch nur ähnliche Passagen finden sich z.B. im Protestanten- oder Israelitengesetz nicht. Sind Muslime per se „gefährlich“? Das kann es wohl nicht sein.
3. Religionsunterricht wird nicht geregelt: Klagen über den islamischen Religionsunterricht gibt es zuhauf. Mit diesem Gesetz wird die große Chance vertan, eine befriedigende Regelung zu finden. Es wird künftig wohl durch die verschiedenen Glaubensgemeinschaften die Forderung nach einem eigenständigen Religionsunterricht aufgestellt werden, wodurch alles noch undurchsichtiger wird.
4. Auflösung von Vereinen: Es ist nachvollziehbar, dass die Konkurrenz zum religiösen Alleinvertretungsanspruch der anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften aufgelöst werden soll und diese Vereine sich in der Religionsgemeinschaft integrieren müssen. Aber aus dem Gesetz geht nicht genau hervor, wie diese Auflösung der betroffenen Vereine stattfinden soll.
Das größte Problem wird nicht angegangen: die extremistischen Strömungen. Das ist zugegebenermaßen auch schwer, denn der Großteil der problematischen Gruppierungen organisiert sich außerhalb der Moschee-Vereine. Sie kann man mit einer Neufassung eines Religionsgesetzes kaum in die Schranken weisen, denn diese Gruppierung organisieren sich meist im Internet oder anderswo - jedenfalls außerhalb der Moschee-Vereine.
1. Auslandsfinanzierung: Ein Verbot ist prinzipiell zu begrüßen. Das Gesetz missachtet aber ein Verfassungsgebot – die Gleichbehandlung. Natürlich soll der Finanzierung durch Staaten wie Saudi Arabien oder die Türkei ein Riegel vorgeschoben werden. In der derzeitigen Form gelten aber für die islamischen Gemeinschaften strengere Regeln als für andere Religionsgruppen. Das kritisiert auch die parteipolitisch unverdächtige OSZE!
2. Generalverdacht gegen Muslime/Muslimas wird im §2 Abs. 2 festgeschrieben („… sofern, sie nicht mit den gesetzlichen Regelungen in Widerspruch stehen“). In §4 Abs. 3 IslamG heißt es: „Es muss eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat bestehen“. Gleiche oder auch nur ähnliche Passagen finden sich z.B. im Protestanten- oder Israelitengesetz nicht. Sind Muslime per se „gefährlich“? Das kann es wohl nicht sein.
3. Religionsunterricht wird nicht geregelt: Klagen über den islamischen Religionsunterricht gibt es zuhauf. Mit diesem Gesetz wird die große Chance vertan, eine befriedigende Regelung zu finden. Es wird künftig wohl durch die verschiedenen Glaubensgemeinschaften die Forderung nach einem eigenständigen Religionsunterricht aufgestellt werden, wodurch alles noch undurchsichtiger wird.
4. Auflösung von Vereinen: Es ist nachvollziehbar, dass die Konkurrenz zum religiösen Alleinvertretungsanspruch der anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften aufgelöst werden soll und diese Vereine sich in der Religionsgemeinschaft integrieren müssen. Aber aus dem Gesetz geht nicht genau hervor, wie diese Auflösung der betroffenen Vereine stattfinden soll.
Das größte Problem wird nicht angegangen: die extremistischen Strömungen. Das ist zugegebenermaßen auch schwer, denn der Großteil der problematischen Gruppierungen organisiert sich außerhalb der Moschee-Vereine. Sie kann man mit einer Neufassung eines Religionsgesetzes kaum in die Schranken weisen, denn diese Gruppierung organisieren sich meist im Internet oder anderswo - jedenfalls außerhalb der Moschee-Vereine.