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5. August 2014

Staatsanwalt gibt Daten an Rechtsextreme weiter!

VerbotsgesetzDass Rechtsextreme in Österreich gewaltbereit sind, ist leider hinlänglich bekannt. Ich erinnere etwa an den rechtsextremen Brandanschlag gegen ein AsylwerberInnenheim in der Vorarlberger Gemeinde Batschuns („Haupttäter von Batschuns war in rechtsextremer Szene aktiv!“) oder einen Welser Rotlicht-Boss, der die wegen NS-Wiederbetätigung bereits nicht rechtskräftig verurteilte Neonazi-Organisation „Objekt 21“ als Schutztruppe angeheuert und sie mit etlichen Straftaten bis hin zu Brandstiftungen beauftragt haben soll.
Das BM.I hat deshalb eine „Meldestelle NS-Wiederbetätigung“ eingerichtet. Dort soll sich melden, wer entsprechende Wahrnehmungen gemacht hat.
Nun hat „derstandard.at“ einen unglaublichen Skandal aufgedeckt: persönlichen Daten von AnzeigerInnen wurden an militante Rechtsextreme weitergegeben („Alpen-Donau erhielt Info, wer Seite als rechtsextrem gemeldet hat“).
Auf der Website „Alpen-Donau.info“ wurde damit geprahlt, dass die Betreiber von den Behörden persönliche Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummern von Personen übermittelt bekommen haben. Diese Personen hatten die Website der Meldestelle „NS-Wiederbetätigung“ gemeldet und finden sich nun öffentlich mit Namen und Adresse an den Pranger gestellt.
Der Betreiber der Website „Alpen-Donau.info“ ist ein amtsbekannter Neonazi, der im Jahr 2012 in 1. Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung verurteilt wurde. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so fragt man sich doch, was den zuständigen Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter geritten hat, dass er in einem derart sensiblen Fall Daten an mutmaßlich gewaltbereite Rechtsextreme weitergibt: Die Strafprozessordnung gestattet ausdrücklich, Daten und andere Fakten, die Rückschlüsse auf die Identität der gefährdeten Person zulassen, von der Akteneinsicht auszunehmen und nur solche Kopien auszufolgen, in denen diese Umstände unkenntlich gemacht wurden.
Dass die Staatsanwaltschaft Wien von diesem Recht nicht gebraucht gemacht und AntifaschistInnen dadurch zumindest fahrlässig gefährdet hat, ist untragbar und muss rasch aufgeklärt werden. Diese Vorgehensweise erschüttert das Vertrauen in den Rechtssaat. Wer meldet noch Erkenntnisse über Rechtsextremismus bzw. Neonazismus freiwillig an die Behörden, wenn er fürchten muss, dass seine Daten an eben diese Rechtsextremen und Neonazis weitergeleitet werden? Selbst das Innenministerium kritisiert diese Vorgehensweise und fragt sich, ob das dem Gedanken der NS-Meldestelle entspricht.
Ich werde in zwei parlamentarische Anfragen an Justizministerium und Innenministerium abfragen, wie es zu diesem Skandal kommen konnte und was die Behörden zu tun gedenken, um die durch ihre Vorgangsweise entstandene Gefährdung für die betroffenen Personen zumindest zu minimieren. Aufklärung verlange ich insbesondere über die Rolle, die Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter in dieser Causa gespielt hat.
Meine Forderung ist klar: Für sämtliche Hinweise an die Meldestelle „NS-Wiederbetätigung“ muss der Datenschutz gewährleistet sein!

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Kommentare
Christian Eder (Gast) - 6. Aug, 09:13

Feststellung

Österreich ist eben ein Rechts- Staat.

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