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3. Juni 2013
LehrerInnenbildung Neu - es hagelt Kritik!
harald.walser | 3. Jun, 13:05
Morgen finalisieren die VertreterInnen der Regierungsparteien im Unterrichtsausschuss wohl die „LehrerInnenbildung Neu“ - gegen die Stimmen von uns Grünen. Ich habe einige meiner Kritikpunkte auf diesem Blog bereits dargelegt („LehrerInnenbildung Neu: "Auf halbem Weg und halber Tat mit halben Mitteln!"“), vor allem die weitgehende Nichtberücksichtigung der KindergartenpädagogInnen sowie die künftig völlig unübersichtliche Struktur der Ausbildung. Morgen werde ich unter anderem auf einige kritische Stellungsnahmen von ExpertInnen verweisen:
• Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Um eine ebenso wissenschaftsbasierte wie praxisorientierte, alle Bereiche umfassende Ausbildung aller pädagogischer Berufe sicherzustellen, bedarf es einer gemeinsamen Ausbildung aller Lehrkräfte zumindest einer bestimmten Schulstufe (Sekundarstufe 1). Stattdessen wird die konkurrierende Ausbildung in zwei unterschiedlichen Institutionen nochmals festgeschrieben bzw. eine Zusammenarbeit von vollkommen unterschiedlichen Institutionen eingefordert, statt adäquate Strukturen zu schaffen.“
• Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – AQ-Austria: „Zwar ist zu begrüßen, dass die durch die gleichlautende Regelung des Qualitätssicherungsrats im Hochschulgesetz wie im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz eine Qualitätssicherungseinrichtung geschaffen werden soll, der sowohl für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung an Pädagogischen Hochschulen als auch jener an Universitäten zuständig ist, jedoch zeigt gerade die Einrichtung eines eigenen Qualitätssicherungsrats für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung, dass von einer Einbeziehung der Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen in ein übergreifendes System der Qualitätssicherung des tertiären Bereichs keine Rede sein kann.“
• Der Qualitätssicherungsrat ist unzureichend und nach Proporzsystem besetzt. AQ-Austria: „Die Zusammensetzung des Qualitätssicherungsrats gemäß § 86 Abs. 2 sieht weder Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden noch der anderen Interessenträger vor. Außerdem werden die Mitglieder in einem ausschließlich ministeriellen Verfahren ernannt. Somit dürfte der Qualitätssicherungsrat in diesen grundlegenden Bereichen kaum den ESG entsprechen. Auch auf prozeduraler Ebene scheint die Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsrates nicht gegeben zu sein, da laut Erläuterungen (S. 8) die Prüfkriterien des Qualitätssicherungsrates durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung festgelegt werden sollen.“
• Die Bundes-Arbeiterkammer (BAK) kritisiert das Fehlen eines Lehramts für Elementarpädagogik: „(…) Doch regt die BAK an, dass Universitäten und Pädagogische Hochschulen gemeinsam in die Ausbildung der ElementarpädagogInnen einsteigen sollten, sobald sie sich dazu im Stande sehen und dass es daher auch dafür gesetzliche Regelungen geben sollte. Darüber hinaus soll ein zeitlicher Stufenplan die klare Absicht des Gesetzgebers wiedergeben, beispielweise ab dem Studienjahr 2017/18 an den bisherigen Standorten der Pädagogischen Hochschulen Ausbildungsgänge in Elementarpädagogik anzubieten.“
• Zur Kooperationen von PHs und Universitäten meint die Österreichische Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen: „Durch die legistische Unterregulierung hinsichtlich der Kooperationsstrukturen und der nicht präzise ausformulierten Kooperationsmöglichkeiten werden eher standortbezogene Zufälligkeit und Beliebigkeit die Studiengangskooperation bestimmen. Unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen und kulturelle Gegebenheiten an Hochschulen und Universitäten werden zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Kooperation führen, ...“
• Die Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten kritisiert das Fehlen der dienstrechtliche Grundlagen: „Ein grundlegender Mangel der Gesetzesentwürfe ist, dass sie zwar die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen in Österreich reformieren wollen, die Reform der Schulorganisation und des Lehrer/innen-Dienstrechts, auf der jede Regelung der Ausbildung als gesetzliche Grundlage beruhen muss, aber noch nicht festgeschrieben und letztlich politisch ungewiss ist.“
• Die Österreichischen Universitätenkonferenz (uni:ko): „Es gibt keine gesicherte Information über das LehrerInnendienstrecht, über Berufsbilder und -möglichkeiten, wodurch weiterhin unklare Vorgaben vorherrschen. Beispielsweise gibt es keine rechtliche Verbindlichkeit, dass das Masterstudium Voraussetzung für die Ausübung des LehrerInnenberufs ist.“
• Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Nicht unproblematisch ist die Bestimmung, dass Lehrkräfte künftig mit Bachelorniveau auch an (Höheren) Schulen unterrichten können. (…) Die absichernde Bestimmung, dass für eine „dauerhafte Anstellung“ ein Masterstudium nötig ist, ist sehr vage, denn schließlich konnten auch bisher Lehrkräfte sehr lange ohne dauerhafte Anstellung beschäftigt sein.“
Es bleibt noch viel zu tun. Und wir sollten vor allem daran denken, worum es im Bildungsbereich eigentlich geht - für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
• Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Um eine ebenso wissenschaftsbasierte wie praxisorientierte, alle Bereiche umfassende Ausbildung aller pädagogischer Berufe sicherzustellen, bedarf es einer gemeinsamen Ausbildung aller Lehrkräfte zumindest einer bestimmten Schulstufe (Sekundarstufe 1). Stattdessen wird die konkurrierende Ausbildung in zwei unterschiedlichen Institutionen nochmals festgeschrieben bzw. eine Zusammenarbeit von vollkommen unterschiedlichen Institutionen eingefordert, statt adäquate Strukturen zu schaffen.“
• Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – AQ-Austria: „Zwar ist zu begrüßen, dass die durch die gleichlautende Regelung des Qualitätssicherungsrats im Hochschulgesetz wie im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz eine Qualitätssicherungseinrichtung geschaffen werden soll, der sowohl für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung an Pädagogischen Hochschulen als auch jener an Universitäten zuständig ist, jedoch zeigt gerade die Einrichtung eines eigenen Qualitätssicherungsrats für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung, dass von einer Einbeziehung der Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen in ein übergreifendes System der Qualitätssicherung des tertiären Bereichs keine Rede sein kann.“
• Der Qualitätssicherungsrat ist unzureichend und nach Proporzsystem besetzt. AQ-Austria: „Die Zusammensetzung des Qualitätssicherungsrats gemäß § 86 Abs. 2 sieht weder Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden noch der anderen Interessenträger vor. Außerdem werden die Mitglieder in einem ausschließlich ministeriellen Verfahren ernannt. Somit dürfte der Qualitätssicherungsrat in diesen grundlegenden Bereichen kaum den ESG entsprechen. Auch auf prozeduraler Ebene scheint die Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsrates nicht gegeben zu sein, da laut Erläuterungen (S. 8) die Prüfkriterien des Qualitätssicherungsrates durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung festgelegt werden sollen.“
• Die Bundes-Arbeiterkammer (BAK) kritisiert das Fehlen eines Lehramts für Elementarpädagogik: „(…) Doch regt die BAK an, dass Universitäten und Pädagogische Hochschulen gemeinsam in die Ausbildung der ElementarpädagogInnen einsteigen sollten, sobald sie sich dazu im Stande sehen und dass es daher auch dafür gesetzliche Regelungen geben sollte. Darüber hinaus soll ein zeitlicher Stufenplan die klare Absicht des Gesetzgebers wiedergeben, beispielweise ab dem Studienjahr 2017/18 an den bisherigen Standorten der Pädagogischen Hochschulen Ausbildungsgänge in Elementarpädagogik anzubieten.“
• Zur Kooperationen von PHs und Universitäten meint die Österreichische Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen: „Durch die legistische Unterregulierung hinsichtlich der Kooperationsstrukturen und der nicht präzise ausformulierten Kooperationsmöglichkeiten werden eher standortbezogene Zufälligkeit und Beliebigkeit die Studiengangskooperation bestimmen. Unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen und kulturelle Gegebenheiten an Hochschulen und Universitäten werden zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Kooperation führen, ...“
• Die Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten kritisiert das Fehlen der dienstrechtliche Grundlagen: „Ein grundlegender Mangel der Gesetzesentwürfe ist, dass sie zwar die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen in Österreich reformieren wollen, die Reform der Schulorganisation und des Lehrer/innen-Dienstrechts, auf der jede Regelung der Ausbildung als gesetzliche Grundlage beruhen muss, aber noch nicht festgeschrieben und letztlich politisch ungewiss ist.“
• Die Österreichischen Universitätenkonferenz (uni:ko): „Es gibt keine gesicherte Information über das LehrerInnendienstrecht, über Berufsbilder und -möglichkeiten, wodurch weiterhin unklare Vorgaben vorherrschen. Beispielsweise gibt es keine rechtliche Verbindlichkeit, dass das Masterstudium Voraussetzung für die Ausübung des LehrerInnenberufs ist.“
• Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Nicht unproblematisch ist die Bestimmung, dass Lehrkräfte künftig mit Bachelorniveau auch an (Höheren) Schulen unterrichten können. (…) Die absichernde Bestimmung, dass für eine „dauerhafte Anstellung“ ein Masterstudium nötig ist, ist sehr vage, denn schließlich konnten auch bisher Lehrkräfte sehr lange ohne dauerhafte Anstellung beschäftigt sein.“
Es bleibt noch viel zu tun. Und wir sollten vor allem daran denken, worum es im Bildungsbereich eigentlich geht - für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
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