Kommentare
Chrom (Gast) - 25. Aug, 22:48
Schöner Brief!
Ich fürchte nur, Herr Thoma spricht, wie alle anderen empörten Stimmen auch, mit einem kafkaesken Schloss. Nach dem Vorarlberger Landeshauptmann verurteilten auch der Bundeskanzler und der Vizekanzler Herrn E's abscheuliche Aussagen und kündigten der FPÖ die Zusammenarbeit auf. Das ist sehr gut! Doch was nun? Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob Herr E. wegen Verhetzung nach § 283 zu verurteilen ist. Bei Höchststrafe drohen ihm 2 Jahre Haft. Man könne Einzelpersonen aber eigentlich gar nicht verhetzen, war dann zu lesen. Und ein "Exiljud" erscheint natürlich in Einzahl. Das erinnert sonst an nichts. Das erinnert eher an nichts als an eine Unzahl. An 6 Millionen erinnert das z.B. nicht.
Das Verfahren gegen Kärntens BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler wurde vom Justizministerium mit der Begründung eingestellt, 'das Strafrecht erweise sich in politischen Konflikten in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung', da jede Art der justiziellen Entscheidung in der Öffentlichkeit 'auf Zustimmung und Ablehnung stoßen würde'. Das wäre hier auch der Fall. Eine Sanktion der Verbalinjurien von Herrn E. würde bei der FPÖ und ihren Nazi-Anhängern im Alpen-Donau-Forum auf Ablehnung stoßen. Das kann also nicht sein. Falls doch Zweifel am Freispruch von Herrn E. blieben, würde gelten: 'Im Zweifelsfall für den Angeklagten'. Außerdem könnte ein Schädigungsvorsatz betreffend Herrn Loewy schwer nachgewiesen werden. Herr E. wird keinen Beweis finden, dass er den Vorsatz hatte, Herrn Loewy oder eine jüdische Minderheit zu schädigen. Herr E. wird auch nicht beweisen können, Herrn Thoma verärgert zu haben, was dieser zwar mit dem Brief bewies, aber sonst nirgends zu sehen sein wird. Schädigungen, Kränkungen, Beleidigungen und Gewalttaten entstehen an Materiellem und lassen sich auch nur dort nachweisen. Zu nennen wären z.B. zerknirschte Koservendosen, geschlagene Eier, ein abgeschnittener Gamsbart oder getretene Steinplatten im Vorgarten. Selbstverständlich auch Wilderei, Viehdiebstahl und Bodenschäden durch das unerlaubte Eindringen von Maulwürfen in ein Grundstück. NACH einem Mord, aber nicht VOR einem könnte man auch von Schädigung sprechen. Bei Errosion.
Sieht hier vielleicht irgend jemand einen nachweisbaren Schaden bei Herrn Loewy oder Herrn Thoma? Also ich nicht. Dort sicher nicht.
Das Verfahren gegen Kärntens BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler wurde vom Justizministerium mit der Begründung eingestellt, 'das Strafrecht erweise sich in politischen Konflikten in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung', da jede Art der justiziellen Entscheidung in der Öffentlichkeit 'auf Zustimmung und Ablehnung stoßen würde'. Das wäre hier auch der Fall. Eine Sanktion der Verbalinjurien von Herrn E. würde bei der FPÖ und ihren Nazi-Anhängern im Alpen-Donau-Forum auf Ablehnung stoßen. Das kann also nicht sein. Falls doch Zweifel am Freispruch von Herrn E. blieben, würde gelten: 'Im Zweifelsfall für den Angeklagten'. Außerdem könnte ein Schädigungsvorsatz betreffend Herrn Loewy schwer nachgewiesen werden. Herr E. wird keinen Beweis finden, dass er den Vorsatz hatte, Herrn Loewy oder eine jüdische Minderheit zu schädigen. Herr E. wird auch nicht beweisen können, Herrn Thoma verärgert zu haben, was dieser zwar mit dem Brief bewies, aber sonst nirgends zu sehen sein wird. Schädigungen, Kränkungen, Beleidigungen und Gewalttaten entstehen an Materiellem und lassen sich auch nur dort nachweisen. Zu nennen wären z.B. zerknirschte Koservendosen, geschlagene Eier, ein abgeschnittener Gamsbart oder getretene Steinplatten im Vorgarten. Selbstverständlich auch Wilderei, Viehdiebstahl und Bodenschäden durch das unerlaubte Eindringen von Maulwürfen in ein Grundstück. NACH einem Mord, aber nicht VOR einem könnte man auch von Schädigung sprechen. Bei Errosion.
Sieht hier vielleicht irgend jemand einen nachweisbaren Schaden bei Herrn Loewy oder Herrn Thoma? Also ich nicht. Dort sicher nicht.
Chrom (Gast) - 21. Sep, 20:34
Wer hätte das gedacht?
"Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Egger"
http://vorarlberg.orf.at/stories/391399/
„Ich bin die Frau Oberkorrekt“: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=995
http://vorarlberg.orf.at/stories/391399/
„Ich bin die Frau Oberkorrekt“: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=995
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