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23. Oktober 2013

Dienstrecht: ein Match Starrsinn gegen Blockade!

DenkerMan kann eigentlich nur den Kopf schütteln: Meint Werner Faymann das wirklich ernst?
Beim Match um ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zwischen der abtretenden Regierung und der Lehrergewerkschaft trifft Starrsinn auf Blockade. Wenn Faymann jetzt ankündigt, er wolle das Gesetz noch vor Weihnachten durchpeitschen, kann er das selbst nicht ernst meinen („Gewerkschaft will "ernstgenommen werden"“).
Am Beginn von Verhandlungen hätte eigentlich eine Antwort stehen sollen auf die Frage, wie eine angstfreie und leistungsfähige Schule für unsere Kinder ausschaut: Statt dessen verwechselt man auf der einen Seite das neue Dienstrecht mit einem Sparpaket und möchte auf der anderen Seite ein Schulsystem aus dem 19. Jahrhundert fortschreiben. Die Herren der GÖD zeigten in den Verhandlungen die Beweglichkeit eines Hydranten.
Zum Gesetzesentwurf gab es 1.800 Stellungnahmen, keine einzige war positiv. Kein Wunder: Der Vorschlag ist weder modern noch leistungsgerecht. Statt Durchhalteparolen auszugeben, sollte die Regierung auf die kritisierten Punkte eingehen.
Ein neues Dienstrecht beschließen zu wollen, ohne eine Einigung über das künftige Schulsystem erreicht zu haben, zeugt von wenig Professionalität. Es braucht ein von beiden Regierungsparteien getragenes Konzept, statt dem derzeitigen Gefeilsche um die Lehrverpflichtung. Die Arbeit von Lehrkräften nur über Unterrichtsstunden zu definieren ist altmodisch und realitätsfern. Wir brauchen ein Arbeitszeitmodell, das Unterrichtsverpflichtung und schulische Anwesenheitszeit kombiniert, die Zulagen für Lehrkräfte sollten künftig stärker als bisher an den Schulen selbst geregelt werden und natürlich braucht es schulische Autonomie auch bei der Auswahl der Lehrkräfte.
Wenn wir endlich einen Beschluss über die Gemeinsame Schule der 10-bis 14-Jährigen haben, kann man neben einem einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht für PädagogInnen an Kindergärten, Volksschulen und Höheren Schulen auch eines für den neuen Typus der „MittelstufenlehrerIn“ beschließen. Mitten in den Regierungsverhandlungen in einem jahrzehntelangen Streit eine befriedigende Lösung zu erwarten und den Abschluss an eine Noch-Unterrichtsministerin und eine Noch-Finanzministerin zu delegieren, zeugt von wenig Realitätssinn. Das kann nicht gutgehen.
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“

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Kommentare
reinhart sellner (Gast) - 24. Okt, 09:51

schulverwaltungsreform nicht vergessen

klarheit nicht nur über die künftige schulorganisation (gemeinschaftsschule grundstufe + sekundarstufe I), sondern auch über eine demokratisch strukturierte schulverwaltung ist notwendig: eine bunde-schulkompetenz, bildungsdirektionen als refionale dem BMUKK nachgeordnete dienststellen, die eigenverantwortlich arbeitende schulen mit ihren gewählten schulleitungen (leitungsteams) unterstützen, eigenständig und eigenverantwortliche schulen, die umsetzungskompetenz beim erfüllen ihren bildungsauftrages haben, über personaleinsatz entscheiden und ihre arbeit evaluieren (in finnland hat sich die schuölaufsicht 1996 selber abgeschafft, seither ist die evaluation sache der schulen, nicht mehr angstbesetzt und daher produktiv für die schulen und das gesamte schulsystem)
schmied hat ihre reformvorhaben mit so einer schulverwaltungsreform beginnen wollen, ist an der övp, den machtbewussten landeshauptleuten und ihren göd-freunden im landesschulbereich gescheitert. schulverwaltungsreform und schulorganisationsreform sind eine voraussetzung für jedes neue, allen schulstufen gemeinsames lehrerInnendienstrecht.
von einem verhandlungsinsider hab ich, angesprochen auf die notwendigkeit einer grundlegenden schulverwaltungsreform, die lapidare antwort bekommen: Bundeskompetenz für den gesamten Schulbereich ist ein 100% Nogo, für die ÖVP, mit oder ohne Schulautonomie, wenn das thematisiert wird, dann braucht man bildung oder verwaltungsreform gar nicht zu rverhandeln.

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