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19. Juli 2013
Neues Dienstrecht mit Gehaltsverlusten?
harald.walser | 19. Jul, 16:59

Heute hat nun Josef Gary Fuchsbauer von den Unabhängigen Lehrergewerkschaftern (ÖLI-UG) präzise Zahlen nachgeliefert: „Lehrerdienstrecht: Gewerkschaft befürchtet Lohnverluste“. Die wesentlichen Ergebnisse:
• Während Finanzministerin Maria Fekter von einem jährlichen Plus von durchschnittlich über 2.000 € ausgeht, droht laut ÖLI-UG ein Minus von bis zu 900-1.200 € monatlich.
• Beispiel: Eine Lehrkraft in einem besonders betreuungsintensiven Fach verliert durch die geplante Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden (zuzüglich zwei Stunden als Klassenvorstand/Mentor sowie durch Beratungsstunden) knapp 900 €.
• Und die Zulagen? Zitat Fuchsbauer: „Es gibt keinen Fall, bei dem das Zulagensystem Zugewinne bringt.“
• Beispiel: Eine Lehrkraft, die schon bisher Klassenvorstand war und dafür Zulagen erhalten hat, verliert rund 290 € - ohne Klassenvorstandszulage sind es 235 €.
Und für PflichtschullehrerInnen, bei denen Zulagen eine wesentlich geringere Rolle spielen, und für fachpraktische LehrerInnen an den BMHS bringt der Regierungsvorschlag nicht jene Gewinne, die angesichts der künftigen gleichwertigen Ausbildung aller Lehrer auf Masterniveau angemessen wären.
• Unterschied zwischen BundeslehrerInnen (Magisterabschluss nach neun Semestern) und LandeslehrerInnen (Bachelor nach sechs Semestern) knapp 200 bis mehr als 600 €/Monat. Künftig müssen alle Lehrer einen Masterabschluss machen und damit zehn bis elf Semester studieren. Die für Pflichtschullehrer zwei Jahre längere Ausbildung bringe diesen allerdings im Schnitt nur 140 Euro mehr, im Vergleich zu Lehrern mit Klassenvorstand-Zulage 90 Euro mehr als derzeit.
Auch die Behauptung der Regierung, wonach der Lehrerberuf durch die Anrechnung von bis zu zwölf Berufsjahren für Quereinsteiger wesentlich attraktiver werde, wies Fuchsberger zurück. Das ist schon bisher im Rahmen von Sonderverträgen der Fall gewesen, anders hätte man Praktiker gar nicht für den Unterricht bekommen.
Das kann es nicht sein! Es braucht eine angemessene und gerechte Entlohnung für alle Lehrkräfte. Und wir sollten vor allem daran denken, worum es im Bildungsbereich eigentlich geht - für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
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