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10. August 2011
Testamentsaffäre: Klage gegen die Republik!
harald.walser | 10. Aug, 09:28

Zudem muss darauf verwiesen werden, dass es auch bei erfolgreichen Prozessen möglich ist, dass die Geschädigten kein Geld sehen, weil die Beschuldigten keines mehr haben. Deshalb muss dieses Risiko die Finanzprokuratur der Republik tragen, denn der Staat hat eine moralische Verantwortung gegenüber den Geschädigten. Immerhin hat der Bund den Betrug über Jahre hinweg nicht bemerkt und daher die Aufsichtspflichten verletzt. Zudem kann der Bund anschließend die Prozesse gegen die Beschuldigten führen und sich so schadlos halten.
Ich habe schon vor Monaten alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten aufgefordert, meine Initiative zu unterstützen („Testamentsaffäre“: Entschädigung der Opfer!), aber nur von BZÖ und FPÖ Unterstützung erhalten. Mein Antrag wurde im Juli eingebracht (Gesetzesinitiative-Testamentsaffaere (doc, 30 KB)) und kommt nun im Herbst als gemeinsame Initiative der drei Oppositionsparteien in den Justizausschuss. Bei einer positiven Erledigung wären Klagen wie die der beiden Geschädigten nicht mehr notwendig.
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