Kommentare
@cc (Gast) - 15. Jun, 18:56
Ui Herr Walser die Sommerpause bricht an gell..
Wie wärs wenn Sie es dem Wähler überlassen ob etwas goutiert wird oder nicht?!
Wie wärs wenn Sie es dem Wähler überlassen ob etwas goutiert wird oder nicht?!
harald.walser - 16. Jun, 11:03
Die Germanen werden immer dann nervös, ...
wenn sie kritisiert werden Sehr dünnhäutig. Zur Sache: Wie stehen Sie zum Arierparagraphen in einer Organisation, in welcher der von SPÖ und ÖVP gewählte 3. Nationalratspräsident eine wichtige Rolle spielt?
@cc (Gast) - 16. Jun, 12:19
Jeder Verein kann seine Aufnahmekriterien frei bestimmen!
harald.walser - 16. Jun, 13:00
Ganz so ist es zum Glück nicht, ...
auch wenn es braune Herrschaften gerne hätten: Statuten von Vereinen sind zur Genehmigung vorzulegen und haben bei Verstößen gegen geltendes Recht einen Nichtuntersagungsbescheid zur Folge.
@cc (Gast) - 16. Jun, 13:12
Haben Sie sich dass aus Ihrem juristischem Halbwissen zusammengereimt Herr Walser?
1. Einen "Nichtuntersagungsbescheid" kennt das österreichische Recht nicht.
2. Die Vorlage der Vereinsstatuten verfolgt andere Zwecke (ua Verstöße gegen Gesetze, die allerdings in diesem Falle nicht gegeben sind)
1. Einen "Nichtuntersagungsbescheid" kennt das österreichische Recht nicht.
2. Die Vorlage der Vereinsstatuten verfolgt andere Zwecke (ua Verstöße gegen Gesetze, die allerdings in diesem Falle nicht gegeben sind)
@cc (Gast) - 16. Jun, 13:56
"...das, nicht dass" war ein Tippfehler
harald.walser - 16. Jun, 14:51
Als "Volljuristen" kann man Sie auch nicht bezeichnen:
Informationen zur Vereinsgründung
§ 12 Erklärung, dass die Vereinsgründung nicht gestattet ist
Binnen vier (bisher: sechs) Wochen kann die Behörde mit Bescheid erklären, dass die Gründung des Vereins nicht gestattet wird, weil sie gesetzwidrig wäre.
Das nennt man gemeinhin einen "Nichtuntersagungsbescheid", einen Begriff, den ich nicht juristisch verwendet habe und deshalb auch nicht unter Anführungszeichen setzte. Im alten Vereinsgesetz gab es den Begriff sogar hochoffiziell.
§ 12 Erklärung, dass die Vereinsgründung nicht gestattet ist
Binnen vier (bisher: sechs) Wochen kann die Behörde mit Bescheid erklären, dass die Gründung des Vereins nicht gestattet wird, weil sie gesetzwidrig wäre.
Das nennt man gemeinhin einen "Nichtuntersagungsbescheid", einen Begriff, den ich nicht juristisch verwendet habe und deshalb auch nicht unter Anführungszeichen setzte. Im alten Vereinsgesetz gab es den Begriff sogar hochoffiziell.
@cc (Gast) - 16. Jun, 15:39
"Vereinsgesetz 2002
§ 12. (1) Die Vereinsbehörde hat bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, mit Bescheid zu erklären, dass die Gründung eines Vereins nicht gestattet wird, wenn der VereinNächstes Suchergebnis nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre."
1. Was genau ist an dem Verein "Olympia" gestzwidrig?
2. Was in Gesetzen, welche nicht mehr in Kraft sind bzw. reformiert wurden steht ist wohl eher irrelevant oder?
§ 12. (1) Die Vereinsbehörde hat bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, mit Bescheid zu erklären, dass die Gründung eines Vereins nicht gestattet wird, wenn der VereinNächstes Suchergebnis nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig wäre."
1. Was genau ist an dem Verein "Olympia" gestzwidrig?
2. Was in Gesetzen, welche nicht mehr in Kraft sind bzw. reformiert wurden steht ist wohl eher irrelevant oder?
harald.walser - 16. Jun, 17:12
Keine Bange:
Genau diese Frage werde ich in einer Anfrage an die Innenministerin klären lassen ;))
Ein paar Tipps hätte ich natürlich, aufmerksame Leser dieses Blogs können sie auch leicht eruieren, für die anderen aber soll die Spannung bis zur Anfragebeantwortung steigen!
Ein paar Tipps hätte ich natürlich, aufmerksame Leser dieses Blogs können sie auch leicht eruieren, für die anderen aber soll die Spannung bis zur Anfragebeantwortung steigen!
@cc (Gast) - 16. Jun, 17:21
Wollen Sie mir drohen Herr Walser?
harald.walser - 17. Jun, 10:33
Warum so ängstlich?
Und wo ist da eine Drohung? Oder sind Sie gar "Olympe" und haben sich jetzt erschreckt?
Übrigens: Ich fechte mit offenem Visier und Sie?
Übrigens: Ich fechte mit offenem Visier und Sie?
Trackback URL:
https://haraldwalser.twoday.net/stories/25481638/modTrackback