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6. Juni 2011
„Testamentsaffäre“: Entschädigung der Opfer!
harald.walser | 6. Jun, 11:18
Gemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser habe ich heute in einer Pressekonferenz in Bregenz unsere Grüne Gesetzesinitiative zur raschen und umfassenden Entschädigung der Opfer in der „Testamentsaffäre“ präsentiert.
Neben der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung auf Täterseite, fehlt es bislang an diesbezüglichen Initiativen. Es ist zu befürchten, dass Amtshaftungsansprüche nach der geltenden Gesetzeslage in vielen Fällen scheitern werden. Die Geschädigten wären daher gezwungen, Zivilprozesse zu führen. Das ist auf Grund der vielen Geschädigten und der zivilrechtlich kaum vergleichbaren Sachverhalte sehr aufwändig.
Zu befürchten ist weiters, dass die Kosten der Zivilprozesse das Vermögen der Beschuldigten aufzehren, sodass schlussendlich mit keiner hinreichenden Befriedigung der Geschädigten gerechnet werden kann. Dazu kommt, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung der Vermögensverschiebungen in jenen Fällen nicht mehr möglich ist, in denen die heutigen Eigentümer Liegenschaften gutgläubig erworben haben.
Der Testamentsbetrug wurde durch staatliche Organe und im Nahbereich der Gerichte organisiert. Der Bund hat seine Aufsichtspflichten verletzt. Ein systematischer über 10 Jahre dauernder Betrug in der Justiz hätte nicht passieren dürfen. Die strikte Anknüpfung beim Amtshaftungsgesetz dürfte nicht greifen. Daher ist wegen der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten bei hoheitlicher Tätigkeit oder Tätigkeiten in deren Nahbereich eine eigene Regelung notwendig.
Die Republik darf die Geschädigten nicht im Sich lassen. Sie muss ein Angebot machen und den Opfern des Testamentsskandals helfen!
Wir laden alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten zu einer gemeinsamen vorgangsweise in Wien ein. Der Bund soll die Geschädigten abfinden und sich an den Tätern schadlos halten. Das wirtschaftliche Risiko des Prozesses läge somit beim wirtschaftlich stärkeren Bund, der so ein Zeichen der eigenen Verantwortung für den Testamentsskandal setzt. Das soll zu einer raschen Entschädigung der Opfer der Testamentsaffäre führen.
So soll das funktionieren:
• Potenziell Geschädigte sollen sich an die Finanzprokuratur wenden können. Dort sollen sie ihren kausalen Schaden sowie die Nichtanwendbarkeit des Amtshaftungsgesetzes glaubhaft machen.
• Die Finanzprokuratur kann sich den Schadenersatzanspruch entgeltlich abtreten lassen (§ 1422 ABGB). Für die Abtretungskonstruktion ist ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen.
• Die Höhe des jeweiligen Entgelts ist nach Billigkeit zu bestimmen.
• Die Finanzprokuratur kann sich sodann an den Beschuldigten (oder mittlerweile möglicherweise Verurteilten Schädigern in der Testamentsaffäre) schadlos halten, indem sie die abgetretenen Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gesammelt einklagt.
• Sollte im Zuge der zivilprozessualen Geltendmachung der Ansprüche ein höherer Betrag lukriert werden, als ursprünglich durch die Billigkeitsentscheidung bemessen, so muss der Differenzbetrag dem Geschädigten zustehen.
• Umgekehrt kann der Bund nach Einlösung des Schadenersatzanspruches nicht mehr vom jeweiligen Geschädigten auf Grundlage der Amtshaftung belangt werden.
Neben der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung auf Täterseite, fehlt es bislang an diesbezüglichen Initiativen. Es ist zu befürchten, dass Amtshaftungsansprüche nach der geltenden Gesetzeslage in vielen Fällen scheitern werden. Die Geschädigten wären daher gezwungen, Zivilprozesse zu führen. Das ist auf Grund der vielen Geschädigten und der zivilrechtlich kaum vergleichbaren Sachverhalte sehr aufwändig.
Zu befürchten ist weiters, dass die Kosten der Zivilprozesse das Vermögen der Beschuldigten aufzehren, sodass schlussendlich mit keiner hinreichenden Befriedigung der Geschädigten gerechnet werden kann. Dazu kommt, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung der Vermögensverschiebungen in jenen Fällen nicht mehr möglich ist, in denen die heutigen Eigentümer Liegenschaften gutgläubig erworben haben.
Der Testamentsbetrug wurde durch staatliche Organe und im Nahbereich der Gerichte organisiert. Der Bund hat seine Aufsichtspflichten verletzt. Ein systematischer über 10 Jahre dauernder Betrug in der Justiz hätte nicht passieren dürfen. Die strikte Anknüpfung beim Amtshaftungsgesetz dürfte nicht greifen. Daher ist wegen der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten bei hoheitlicher Tätigkeit oder Tätigkeiten in deren Nahbereich eine eigene Regelung notwendig.
Die Republik darf die Geschädigten nicht im Sich lassen. Sie muss ein Angebot machen und den Opfern des Testamentsskandals helfen!
Wir laden alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten zu einer gemeinsamen vorgangsweise in Wien ein. Der Bund soll die Geschädigten abfinden und sich an den Tätern schadlos halten. Das wirtschaftliche Risiko des Prozesses läge somit beim wirtschaftlich stärkeren Bund, der so ein Zeichen der eigenen Verantwortung für den Testamentsskandal setzt. Das soll zu einer raschen Entschädigung der Opfer der Testamentsaffäre führen.
So soll das funktionieren:
• Potenziell Geschädigte sollen sich an die Finanzprokuratur wenden können. Dort sollen sie ihren kausalen Schaden sowie die Nichtanwendbarkeit des Amtshaftungsgesetzes glaubhaft machen.
• Die Finanzprokuratur kann sich den Schadenersatzanspruch entgeltlich abtreten lassen (§ 1422 ABGB). Für die Abtretungskonstruktion ist ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen.
• Die Höhe des jeweiligen Entgelts ist nach Billigkeit zu bestimmen.
• Die Finanzprokuratur kann sich sodann an den Beschuldigten (oder mittlerweile möglicherweise Verurteilten Schädigern in der Testamentsaffäre) schadlos halten, indem sie die abgetretenen Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gesammelt einklagt.
• Sollte im Zuge der zivilprozessualen Geltendmachung der Ansprüche ein höherer Betrag lukriert werden, als ursprünglich durch die Billigkeitsentscheidung bemessen, so muss der Differenzbetrag dem Geschädigten zustehen.
• Umgekehrt kann der Bund nach Einlösung des Schadenersatzanspruches nicht mehr vom jeweiligen Geschädigten auf Grundlage der Amtshaftung belangt werden.
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