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31. Juli 2012

Klare Urteile in der Testamentsaffäre!

JustitiaEs hat sehr lange, wohl zu lange gedauert, bis es im größten Justizskandal Vorarlbergs endlich erstinstanzliche Urteile gibt. Diese aber haben wohl eine klare präventive Wirkung (Alle Angeklagten schuldig gesprochen).
Die Entschädigung der Opfer ist aber nach wie vor ungelöst und es gibt deswegen auch schon Klagen von Geschädigten gegen die Republik („Testamentsaffäre: Klage gegen die Republik!“). Ich habe bereits vor über einem Jahr einen Antrag eingebracht, um eine rasche und umfassende Entschädigung zu ermöglichen. Geschehen ist bislang aber leider nichts. Der Testamentsbetrug wurde durch staatliche Organe und im Nahbereich der Gerichte organisiert. Der Bund hat seine Aufsichtspflichten verletzt. Die Republik darf die Geschädigten jetzt nicht im Sich lassen. Sie muss ein Angebot machen und den Opfern des Testamentsskandals helfen.
So soll das funktionieren:
• Potenziell Geschädigte sollen sich an die Finanzprokuratur wenden können. Dort sollen sie ihren kausalen Schaden sowie die Nichtanwendbarkeit des Amtshaftungsgesetzes glaubhaft machen.
• Die Finanzprokuratur kann sich den Schadenersatzanspruch entgeltlich abtreten lassen (§ 1422 ABGB). Für die Abtretungskonstruktion ist ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen.
• Die Höhe des jeweiligen Entgelts ist nach Billigkeit zu bestimmen.
• Die Finanzprokuratur kann sich sodann an den Beschuldigten (oder mittlerweile möglicherweise Verurteilten Schädigern in der Testamentsaffäre) schadlos halten, indem sie die abgetretenen Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gesammelt einklagt.
• Sollte im Zuge der zivilprozessualen Geltendmachung der Ansprüche ein höherer Betrag lukriert werden, als ursprünglich durch die Billigkeitsentscheidung bemessen, so muss der Differenzbetrag dem Geschädigten zustehen.
• Umgekehrt kann der Bund nach Einlösung des Schadenersatzanspruches nicht mehr vom jeweiligen Geschädigten auf Grundlage der Amtshaftung belangt werden.

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