harald.walser | 6. Jul, 11:14
Der schwarz-blaue Tango corrupti beschäftigt uns ja schon lange. Die Aufarbeitung der Ära Schüssel-Grasser schreitet aber doch voran.
Soeben ist am Landesgericht Klagenfurt das - noch nicht rechtskräftige - Urteil im neu aufgerollten Prozess um FPK-Obmann Uwe Scheuch verkündet worden. Wenig überraschend: Scheuch erhält eine Geldstrafe von 150.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten - sie wird auf drei Jahre bedingt nachgesehen.
„Uwe im Häfn“ - mit der vielsagenden Häftlingsnummer! - wird es also vorläufig nicht geben. Dass dieser Herr nicht zurücktritt, ist in der Partei der Saubermänner natürlich klar. Die „Partei der Anständigen und Sauberen“ ist ja schon vielfach als „Partei der Nehmer und Abstauber“ verhaltensauffällig geworden.
Zurück zum „Uwe vorläufig nicht im Häfn“: Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass Scheuch „die Interessen der Partei über die des Landes gestellt“ hat. Er habe 2009 über einen Mittelsmann von einem potenziellen russischen Investor eine Parteispende gefordert und ihm im Gegenzug eine Staatsbürgerschaft bzw. Landesförderungen versprochen. Scheuch bekannte sich weiter nicht schuldig. Der FPK-Politiker war in dem Fall ja bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden („
Uwe im Häfn!“).
Er ist übrigens auch jener Politiker, der gemeint hat, „a klane Tetsch'n“ schade nicht. Jetzt hat er wieder eine bekommen!
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