Kommentare
alm (Gast) - 13. Jul, 08:36
Blasphemie
Das Verurteilung wegen Verhetzung ist - ohne den Fall en detail zu kennen - sicher erfreulich. Den Blasphemie-Paragraphen zur Anwendung zu bringen, halte ich aber trotzdem für falsch, obwohl es ja eigentlich lustig ist, wenn die Bigotten strammrechts mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden.
harald.walser - 13. Jul, 14:34
Lieber Nico, ...
Du hast natürlich recht. Der Blasphemie-Paragraph ist prolematisch und nicht unser "Ding". Immerhin aber bestehendes Gesetz, darauf darf man die braun-blauen Herrschaften doch auch einmal hinweisen ;))
Christian Grass (Gast) - 15. Jul, 11:47
Nicht "unser" Ding...
Herr Walser,
vielleicht können Sie sich noch erinnern, dass Dr. Schuler (nicht Fritz, ein Bruder) im Zuge des "Schwulenkongresses" in Db Anzeige wegen § 220 (Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechtes oder mit Tieren) und § 221 (Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht) gegen die Betreiber und auch noch gegen die Unterstützer(!) eingebracht hat.
Mir nicht erinnerlich, mit welchen Argumenten man die Anzeigen abgewiesen und auf den Vollzug dieser jenseitigen Gesetze verzichtet hat, die '97 auf langes Drängen der Grünen, des LIF usw. abgeschafft wurde.
Man kann für oder gegen ein Gesetz sein (/oder neutral), wenn man es gegen Menschen anwendet, die man zur Anzeige bringt, sollte man dahinter stehen - oder es bleiben lassen.
vielleicht können Sie sich noch erinnern, dass Dr. Schuler (nicht Fritz, ein Bruder) im Zuge des "Schwulenkongresses" in Db Anzeige wegen § 220 (Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechtes oder mit Tieren) und § 221 (Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht) gegen die Betreiber und auch noch gegen die Unterstützer(!) eingebracht hat.
Mir nicht erinnerlich, mit welchen Argumenten man die Anzeigen abgewiesen und auf den Vollzug dieser jenseitigen Gesetze verzichtet hat, die '97 auf langes Drängen der Grünen, des LIF usw. abgeschafft wurde.
Man kann für oder gegen ein Gesetz sein (/oder neutral), wenn man es gegen Menschen anwendet, die man zur Anzeige bringt, sollte man dahinter stehen - oder es bleiben lassen.
Blogwart (Gast) - 13. Jul, 22:08
Zur Kenntnisnahme
1) Die Feststellung "der Islam ist eine degenerierte, verkommene Ideologie" ist zwar eine Dummheit und taugt nicht einmal als Diskussionsgrundlage, eine solche Aussage ist aber von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt - Herr Mayrhofer wurde deshalb auch nicht wegen dieser Textpassage seines Postings verurteilt!
2) Für die (wieder einmal) dümmlich-infame Bemerkung "braune Herrschaften", einer Wortwahl aus dem Linksextremismus, hätte Walser mindesten ebenso den Kadi verdient wie Mayrhofer.
2) Für die (wieder einmal) dümmlich-infame Bemerkung "braune Herrschaften", einer Wortwahl aus dem Linksextremismus, hätte Walser mindesten ebenso den Kadi verdient wie Mayrhofer.
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