harald.walser | 19. Apr, 17:38
Vor zwei Monaten habe ich einige konkrete Fragen an Justizminsterin Claudia Bandion-Ortner in der sogenannten „Testamentsaffäre“ (
Anfrage_Testamentskandal (pdf, 17 KB)) gerichtet. Heute habe ich die reichlich vagen Antworten (
Anfragebeantwortung_Testamentskandal (pdf, 140 KB)) erhalten.
Diese Anfragebeantwortung bestätigt, dass seitens der Behörden fahrlässig bzw. zumindest blauäugig gehandelt wurde und man in den letzten zehn Jahren trotz schwerwiegender Verdachtsmomente und Anzeigen keine Verfahren eingeleitet und sogar ein eingeleitetes Verfahren wieder eingestellt hat. Immerhin liefert sie erstmals konkrete Zahlen: Demnach wird gegen 13 Personen ermittelt, fünf Beschuldigte sind Justizmitarbeiter.
Der Hinweis, dass „keine Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft besteht“, ist so nicht zu akzeptieren: Es handelt sich um das klassische Aufgabengebiet der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Generalprokuratur kann sehr wohl jederzeit die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der Sache befassen. In diesem Fall ist der Schritt überfällig.
Ich fürchte, diese Affäre wird uns noch einige Zeit beschäftigen!
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