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1. März 2010

„Testamentaffäre“: Katastrophe für die Justiz

Die „Testamentaffäre“ in Vorarlberg ist eine Katastrophe für die Justiz und somit für den ganzen Staat. Derzeit geht die Staatsanwaltschaft von 19 gefälschten Testamenten aus, der Schaden könnte in die Millionen gehen. Involviert sind bislang Rechtspfleger bzw. Bedienstete des Bezirksgerichts Dornbirn und deren Umfeld. Hinzu kommen die schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Vizepräsidentin des LG Feldkirch.
Nun gibt es weiterreichende Vorwürfe. Sie richten sich gegen die Staatsanwaltschaft bzw. einen inzwischen verstorbenen ehemaligen leitenden Staatsanwalt. Ich habe heute deshalb eine entsprechende parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gerichtet (Testamentaffaere (doc, 29 KB)). Unter anderem möchte ich von ihr wissen, was für Ermittlungsschritte im Jahr 2001 eingeleitet wurden und ob nach dieser Anzeige wegen möglicher Befangenheit der Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht eine andere Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen betraut wurde (was aus meiner Sicht passieren hätte müssen).
Wir tun in dieser Sache gut daran, nicht unnötig aufzubauschen und zu skandalisieren. Wir tun aber ebenso gut daran, alles zu tun, damit wirklich lückenlos aufgeklärt wird. Das Vertrauen der Bevölkerung in zentrale Einrichtungen des Rechtsstaats ist zumindest ins Wanken geraten, wenn nicht nachhaltig erschüttert.
Mir liegt ja nicht nur die Anzeige vom 5.8.2001 vor. Hinzu kommen anonyme schriftliche Vorwürfe gegen den Staatsanwalt, wonach er hinter der Testanmentsaffäre stecke (es „ … pfeifen die Spatzen vom Dach …“) sowie ein Bericht in der „Neuen“ vom 20.2.2010 mit weiteren Vorwürfen.
Aus meiner Sicht ist klar:
• Wir dürfen RichterInnen, Staatsanwälte und das übrige Justizpersonal nicht alleine lassen: Der Personalnotstand muss beseitigt werden.
• Wie im Fall der Vizepräsidentin sollte in der gesamten „Testamentaffäre“ eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut werden. Es darf kein Zweifel an einer objektiven Prüfung geben. Derzeit ist die Optik sicher nicht optimal.
• Verbesserung der internen Kontrolle
• Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist die logische Untersuchungsbehörde für diesen Fall. Dazu kann sie jederzeit von der Generalprokuratur beauftragt werden (obwohl es allerdings bei der derzeitigen personellen Ausstattung sehr schwierig wäre).
Zusammenfassend: Notwendig ist die lückenlose Aufklärung von unverdächtiger Seite. Wir haben ein strukturelles und ein politisches Problem. Das strukturelle ist die chronische Unterbesetzung der Justizbehörden und das politische ist die Tatsache, dass die Justizministerin die Sache nicht ernst genug nimmt. Wir verlangen eine rasche personelle Aufstockung der Behörden und die Betrauung der Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der Vorarlberger Testamentsaffäre.

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Kommentare
Plumps! (Gast) - 1. Mär, 18:50

Off topic, aber genau das, was die Grünen lesen sollten.


robert (Gast) - 4. Mär, 10:30

Zuständigkeit Korruptionsstaatsanwaltschaft

Nur ein kleiner Hinweis: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wäre natürlich die "logische Untersuchungsbehörde". Allerdings ist sie nur für strafbare Handlungen zuständig, die nach dem 1. Jänner 2009 begangen wurden (§ 514 Abs. 3 StPO). Daher ist sie für diesen Fall schlicht und einfach nicht zuständig.

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