Kommentare
5. November 2013
Heißt „Eure Schande“ nun Norbert Hofer?
harald.walser | 5. Nov, 08:22
Die FPÖ, die NS-Vergangenheit und kein Ende! Vor fünf Jahren habe ich vor der Wahl von Martin Graf zum 3. Präsidenten des Nationalrats in einem Gastkommentar im „Standard“ sowie gleich mehrfach auf diesem Blog („Warum Martin Graf nicht wählbar ist!“) gewarnt - und dann auch noch schriftlich die Abgeordneten. Das Ergebnis ist bekannt: fünf Jahre Peinlichkeit!
Ebenfalls vor fünf Jahren hat Norbert Hofer laut darüber nachgedacht, das NS-Verbotsgesetz abzuschaffen. Letzte Woche hinderte das 118 Abgeordnete in der österreichischen Volksvertretung nicht, ihn zu ihrem 3. Präsidenten und zum Nachfolger Martin Grafs (er hatte 109 Stimmen erhalten) zu wählen: das Ehrenmitglied der deutschnationalen „Marko-Germania“ Pinkafeld als würdige Vertretung der österreichischen Volksvertretung?
Nun legt Hofer im Gespräch mit dem „Kurier“ nach („Norbert Hofer: "Verbotsgesetz spießt sich mit Meinungsfreiheit"“).
Während in Wels darüber entschieden wurde, ob die Neonazis von „Objekt 21“ nach § 3 g Verbotsgesetz zu veurteilen sind, denkt der 3. Präsident des österreichischen Nationalrats öffentlich darüber nach, genau diesen Paragraph 3 g nicht der Meinungsfreiheit widerspreche. Der gleichen Meinung sind die meisten neonazistischen und rechtsextremen Organisationen in Österreich, der gleichen Meinung war auch die jetzige FPÖ-Nationalratsabgeordnete und damalige Bundespräsidenschafts-Kandidatin Barbara Rosenkranz. Die Geschworenen in Wels sahen die Sache anders - die Angeklagten fassten - nicht rechtskräftige - Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sechs Jahren aus. Ulrike Nill, die vorsitzende Richterin, begründete die Strafen mit einer generalpräventiven Wirkung. Milderungsgründe sah sie kaum, Einsicht oder Umkehr seien „eher nicht“ zu erwarten („Schuldsprüche im "Objekt 21"-Prozess“).
Fehlende Einsicht gilt wohl auch für die FPÖ. Aber auch für jene aus SPÖ und ÖVP, die ihn trotz der Erfahrungen mit Martin Graf gewählt haben. In kaum einer westlichen Demokratie wäre ein Herr Hofer für eines der höchsten Ämter der Republik tragbar. In Österreich scheint er es zu sein. Ein Armutszeugnis!
Ebenfalls vor fünf Jahren hat Norbert Hofer laut darüber nachgedacht, das NS-Verbotsgesetz abzuschaffen. Letzte Woche hinderte das 118 Abgeordnete in der österreichischen Volksvertretung nicht, ihn zu ihrem 3. Präsidenten und zum Nachfolger Martin Grafs (er hatte 109 Stimmen erhalten) zu wählen: das Ehrenmitglied der deutschnationalen „Marko-Germania“ Pinkafeld als würdige Vertretung der österreichischen Volksvertretung?
Nun legt Hofer im Gespräch mit dem „Kurier“ nach („Norbert Hofer: "Verbotsgesetz spießt sich mit Meinungsfreiheit"“).
Während in Wels darüber entschieden wurde, ob die Neonazis von „Objekt 21“ nach § 3 g Verbotsgesetz zu veurteilen sind, denkt der 3. Präsident des österreichischen Nationalrats öffentlich darüber nach, genau diesen Paragraph 3 g nicht der Meinungsfreiheit widerspreche. Der gleichen Meinung sind die meisten neonazistischen und rechtsextremen Organisationen in Österreich, der gleichen Meinung war auch die jetzige FPÖ-Nationalratsabgeordnete und damalige Bundespräsidenschafts-Kandidatin Barbara Rosenkranz. Die Geschworenen in Wels sahen die Sache anders - die Angeklagten fassten - nicht rechtskräftige - Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sechs Jahren aus. Ulrike Nill, die vorsitzende Richterin, begründete die Strafen mit einer generalpräventiven Wirkung. Milderungsgründe sah sie kaum, Einsicht oder Umkehr seien „eher nicht“ zu erwarten („Schuldsprüche im "Objekt 21"-Prozess“).
Fehlende Einsicht gilt wohl auch für die FPÖ. Aber auch für jene aus SPÖ und ÖVP, die ihn trotz der Erfahrungen mit Martin Graf gewählt haben. In kaum einer westlichen Demokratie wäre ein Herr Hofer für eines der höchsten Ämter der Republik tragbar. In Österreich scheint er es zu sein. Ein Armutszeugnis!
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