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13. April 2010

Die FPÖ als Sicherheitsproblem!

Unser Wiener Gemeinderat David Ellensohn hat kürzlich eine spannende Rede gehalten. Kurz zusammengefasst: „Die Freiheitliche Partei ist ein Sicherheitsproblem.“ David schlüsselt die verurteilten blauen StraftäterInnen wie folg auf:
• Karlheinz Klement: fünf Monate Haft, bedingt, wegen antisemitischer Ausfälle
• Wolfgang Fröhlich, ein Bezirksrat: Holocaust-Leugnung zum dritten Mal. Dann hat er irgendwann sechseinhalb Jahre bekommen, rechtskräftig
• Susanne Winter, Nationalrätin, vorher Stadträtin in Graz: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung und der Herabwürdigung von religiösen Lehren
• Ihr Sohn Michael, rechtskräftig verurteilt (zur Erinnerung: Muslime als Sodomisten)
• John Gudenus, rechtskräftig verurteilt wegen Wiederbetätigung
• Peter Westenthaler (wo gehört denn der hin FPÖBZÖPKK?), verurteilt wegen falscher Zeugenaussage
• Harald Vilimsky: Er hat das BZÖ einen „Gaunerverein“ genannt und muss deswegen 3.000 € bezahlen
• Peter Rosenstingl, acht Jahre im Nationalrat: Gewerbsmäßiger Betrug, Untreue
• Ferdinand Spielberger, FPÖ-Stadtrat in Graz: rechtskräftig verurteilt wegen sexueller Übergriffe auf Sekretärinnen
• Ernest Windholz (inzwischen BZÖ): wegen Körperverletzung verurteilt
• Die Liste ließe sich fortsetzen: Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler (wurde nicht verurteilt, weil er die Tragweite seines Handelns nicht einschätzen konnte), Walter Meischberger ...
Ellensohns Redezeit neigte sich dem Ende. Fortsetzung folgt.
FPÖ-Gemeinderat und Juristen Harald Weiß, der nach § 207a - pornographische Darstellung mit Jugendlichen - verdächtigt wird. Der freiheitliche Stadtparteiobmann von Wiener Neustadt hat zugegeben, via Internet mit einer Mutter verhandelt zu haben, damit er mit ihrer Tochter, minderjährig, in Beziehung kommen kann. Der Nächste: Wolfgang Haberler. Ellensohn dazu: „Er war schon einmal Landtagsabgeordneter. Jetzt will er es wieder werden. Gegen ihn gibt es eine Verurteilung wegen schweren Betrugs, Missbrauches fremder Ausweise, falscher Zeugenaussage, zwei Jahre bedingte Haftstrafen. Das ist ein Wahnsinn! Da geht einer, weil er kriminell ist, kommt der Nächste und sagt, bei ihm ist es schon drei Jahre her. Ist doch wurscht, einen Frischeren finden Sie nicht! (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das ist ungeheuerlich! Das ist wirklich ungeheuerlich! Und dann stellen Sie sich hier hin und reden über die Sicherheitsprobleme!“
Noch Fragen? Ich eigentlich nicht mehr!

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https://haraldwalser.twoday.net/STORIES/6256423/modTrackback

Kommentare
Helnwein - 14. Apr, 14:39

StGB

Ungeachtet dessen, dass diese Liste durchaus negativ beeindruckt hätte ich doch eine Frage an Sie, Herr Dr. Walser:
Sind Sie der Meinung, dass die Paragraphen 188 sowie 283 (2) des StGB in unser heutigen (hoffentlich endlich gänzlich wahr werdenden) säkularen Gesellschaft noch ihre Berechtigung finden?
Dr. Mangott (Politikwissenschaftler an der Uni Innsbruck) hat diesem Thema bereits vor zwei Jahren auf beeindruckende Weise Rechnung getragen: http://www.gerhard-mangott.at/?p=243
"Auch die Geschmacklosigkeit darf ihr Recht einfordern, auch wenn der Geschmacklose dann auch bereit sein muss, sich einer öffentlichen Debatte zu stellen – ohne Strafgesetzbuch und heilige Bücher."

harald.walser - 15. Apr, 10:19

Ein schwieriges Kapitel, hier eine kurze Antwort:

Soweit mir bekannt ist, wurde § 188 StGB in letzter Zeit nicht überzogen angewandt. Der Richter/die Richterin hat nämlich auch die Freiheit der Kunst zu beachten, alle künstlerischen Äußerungen können daher nicht die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 StGB erfüllen. Sollten Sie gegenteilige Judikate aus Österreich kennen, so bitte ich um entsprechende Information. Was den Tatbestand der Verhetzung anbelangt, so würde ich ganz bewusst besondere Vorsicht walten lassen. Der Tatbestand stellt nämlich auch einen Minderheitenschutz dar. Die westliche Gesellschaft ist inzwischen multireligiös (und zunehmend atheistisch), spezifisch religiöse Verhetzungen gehören zum rechten Vokubular. Dem möchte ich aber nicht durch Abschaffung des Verhetzungstatbestand Vorschub leisten (vielmehr sollten auch sexuelle Neigungen unter den Verhetzungstatbestand fallen).

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