Kommentare
Irmgard Mair (Gast) - 13. Jul, 16:58
Prof.Mag.
Ich bin AHS-Professorin und wurde mehr als 2 Jahrzehnte hindurch gemobbt. Im Auftrag der Behörde wurden ärztliche Gutachten erstellt, die inhaltlich nichts mit der Realität zu tun hatten, jedoch geeignet waren, mich in die Frühpension zu zwingen. Seit mehr als 10 Jahren führe ich einen erbitterten Kampf gegen die Behörden, habe auch einige Erfolge erzielt. Jedoch niemand von den Verantwortlichen, die mir das Leben zur Hölle gemacht haben und die durch ihr Tun einen beträchtlichen Schaden angerichtet haben, wurde jemals zur Verantwortung gezogen. Ein Amtshaftungsprozess durch alle Instanzen hindurch endete mit für mich unverständlichen Entscheidungen, zumal sich der OGH nicht einmal die Mühe nahm, im Urteil mit einem einzigen Satz auf den Inhalt der a.o. Revision einzugehen. Mein Vertrauen in die Justiz ist im Keller, und ich kann nur aus meiner schmerzlichen Erfahrung allen abraten, den Weg zum Gericht zu beschreiten. Ich wurde auch bei Gericht verhöhnt, indem mir das OLG unterstellte, eine "Verschwörungstheorie" vorgebracht zu haben, die auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger wird. Entsprechend fiel das Urteil gegen mich aus, eine ordentliche Revision wurde (vorsichtshalber?) gar nicht zugelassen. Ja, so etwas muß man sich als verantwortungsbewußter Staatsbürger gefallen lassen. Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Ich habe gekämpft, weil ich nicht damit einverstanden war, als gesunde, ambitionierte und qualifizierte Lehrkraft mit 48 Jahren zwanspensioniert zu werden, und damit den österreichischen Steuerzahlern zur Last zu fallen. Mehrere Jahre wurde auf meine Dienstleistung "verzichtet". Das ist zwar ungesetzlich, aber das Gericht sah es als vertretbar an! Ich habe gekämpft, um meine Arbeit zu tun, welche für mich den höchsten Stellenwert hatte, mein Herz gehörte dem Beruf. Überdies wollte ich nicht als Schmarotzer dastehen. Aber das zählt ja alles nichts, wir haben es ja!
SHG Mobbing Graz - 20. Okt, 23:11
Gratulation zum gewonnenen Verfahren an Frau Mag. Dr. Mayer Evelyne
Wir freuen uns alle mit der Klägerin über den gewonnenen Prozess, und sind sehr zuversichtlich, dass das Urteil auch in der 3. Instanz gleichbleiben wird.
Die Republik müsste auch nicht klagen - sie könnte das Urteil annehmen und dem Steuerzahler die weiteren Verfahren finanziell ersparen, als auch der Klägerin die weitere Belastung durch neuerliche Verfahren.
Mobbing als Straftatbestand gehört schon längst in der Gesetzgebung verankert, wie das bereits in vielen anderen Ländern geschehen ist!
Mobbing unter Lehrern ist uns sehr bekannt, viele der Lehrermobbingopfer, die sich an uns wenden, berichten von Ignoranz ihrer Schreiben an den Landesschulrat bzw. auch - wenn sie sich an den zuständigen LH wenden - ebenfalls von Ignorieren ihrer Schreiben.
Sehr bedauerlich, dass offenbar verantwortliche zuständige Stellen in keiner Weise ihrer Verantwortung nachkommen - was ich persönlich als schwerste Unterlassung sehe - und dem Mobbing Tür und Tor öffnet! Mobbing und systematisierte psychische Gewaltausübung ist eine schwere Tat, die (mind.) jeden 5. Suizid verursacht.
Jedoch wird die Gesetzgebung dazu bzw. alle Betrebungen bisher ABGELEHNT - siehe:
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/petition-%C3%B6-anti-mobbing-gesetz/
Betroffene können sich gerne an uns wenden - natürlich auch anonym!
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at oder shg-mobbing-graz@gmx.at
Frau Monika Schindler, Berufschullehrerin mit Herz und Seele, führt ebenfalls ein Verfahren gegen das Land NÖ:
http://mobbing-konkret.jimdo.com/monika-schindler/
Wir begleiten Sie durch das Verfahren und wünschen Ihr VIEL DURCHSCHLAGENDEN ERFOLG!!
Eva Pichler, Gründerin SHG Mobbing Graz
Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in
==================================
Frankreich
Serbien
Schweden
Norwegen
Finnland
Dänemark
Belgien
die Niederlande
"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." Dr. Peter Wickler (ehem. Vizepräsident LAG Thüringen)
Die Republik müsste auch nicht klagen - sie könnte das Urteil annehmen und dem Steuerzahler die weiteren Verfahren finanziell ersparen, als auch der Klägerin die weitere Belastung durch neuerliche Verfahren.
Mobbing als Straftatbestand gehört schon längst in der Gesetzgebung verankert, wie das bereits in vielen anderen Ländern geschehen ist!
Mobbing unter Lehrern ist uns sehr bekannt, viele der Lehrermobbingopfer, die sich an uns wenden, berichten von Ignoranz ihrer Schreiben an den Landesschulrat bzw. auch - wenn sie sich an den zuständigen LH wenden - ebenfalls von Ignorieren ihrer Schreiben.
Sehr bedauerlich, dass offenbar verantwortliche zuständige Stellen in keiner Weise ihrer Verantwortung nachkommen - was ich persönlich als schwerste Unterlassung sehe - und dem Mobbing Tür und Tor öffnet! Mobbing und systematisierte psychische Gewaltausübung ist eine schwere Tat, die (mind.) jeden 5. Suizid verursacht.
Jedoch wird die Gesetzgebung dazu bzw. alle Betrebungen bisher ABGELEHNT - siehe:
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/petition-%C3%B6-anti-mobbing-gesetz/
Betroffene können sich gerne an uns wenden - natürlich auch anonym!
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at oder shg-mobbing-graz@gmx.at
Frau Monika Schindler, Berufschullehrerin mit Herz und Seele, führt ebenfalls ein Verfahren gegen das Land NÖ:
http://mobbing-konkret.jimdo.com/monika-schindler/
Wir begleiten Sie durch das Verfahren und wünschen Ihr VIEL DURCHSCHLAGENDEN ERFOLG!!
Eva Pichler, Gründerin SHG Mobbing Graz
Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in
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Finnland
Dänemark
Belgien
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"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." Dr. Peter Wickler (ehem. Vizepräsident LAG Thüringen)
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