Kommentare
11. Dezember 2014
Staatsbürgerschaft und Sprache: Grüße aus Absurdistan!
harald.walser | 11. Dez, 18:59
Ein bisschen was bewegt sich in der Alpenrepublik, nachdem ich in einem Gastkommentar für den „Standard“ („Staatsbürgerschaft für Absurdistan?“) und einer anschließenden parlamentarischen Anfrage auf unhaltbare Situation vieler StaatsbürgerschaftwerberInnen hingewiesen habe.
So wurde zur Erlangung der Staatsbürgerschaft eine österreichische Matura (bei der Deutsch bekanntermaßen ein Pflichtprüfungsfach ist) nicht (!) als ausreichender Nachweis für die Beherrschung der deutschen Sprache anerkannt, ja nicht einmal ein Studienabschlusszeugnis – für die Aufnahme eines Studiums ist Deutsch auf dem Niveau B2 Voraussetzung!
Immerhin hat das Innenministerium auf unseren Druck reagiert und erkennt nun offiziell ein österreichisches Maturazeugnis als Nachweis für die Deutschkenntnisse zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft an. Allerdings hat man in scheinbar typisch österreichischer Manier die Gelegenheit zu einer umfassenden Reparatur des Gesetzes nicht genützt und weiterhin mehr Graubereiche offen gelassen als geschlossen. Es ist beispielsweise nach wie vor nicht möglich, mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in Germanistik ohne separaten Nachweis der Sprachkenntnisse zur Staatsbürgerschaft zu kommen.
Nicht imstande sah sich das Innenministerium in der Anfragebeantwortung, das Wort „muttersprachlich“ zu definieren, obwohl dieser Begriff im Gesetz verwendet wird. Das ist eine Peinlichkeit und eine Ignoranz, die für Menschen, die zweisprachig aufwachsen, aber weitreichende Folgen hat. Der Innenministerin sind Ergebnisse der Sprachwissenschaft offensichtlich ziemlich egal, weil sie trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass diese Art der Deutschsprachtests sogar zu vermindernden Leistungen führen können, einfach ignoriert. Auch Evaluierungen spielen in der Befindlichkeitspolitik der Innenministerin offensichtlich keine Rolle.
Wir leben nach wie vor in Absurdistan, in dem das Wort „Willkommenskultur“ eine bloße Worthülse darstellt.
So wurde zur Erlangung der Staatsbürgerschaft eine österreichische Matura (bei der Deutsch bekanntermaßen ein Pflichtprüfungsfach ist) nicht (!) als ausreichender Nachweis für die Beherrschung der deutschen Sprache anerkannt, ja nicht einmal ein Studienabschlusszeugnis – für die Aufnahme eines Studiums ist Deutsch auf dem Niveau B2 Voraussetzung!
Immerhin hat das Innenministerium auf unseren Druck reagiert und erkennt nun offiziell ein österreichisches Maturazeugnis als Nachweis für die Deutschkenntnisse zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft an. Allerdings hat man in scheinbar typisch österreichischer Manier die Gelegenheit zu einer umfassenden Reparatur des Gesetzes nicht genützt und weiterhin mehr Graubereiche offen gelassen als geschlossen. Es ist beispielsweise nach wie vor nicht möglich, mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in Germanistik ohne separaten Nachweis der Sprachkenntnisse zur Staatsbürgerschaft zu kommen.
Nicht imstande sah sich das Innenministerium in der Anfragebeantwortung, das Wort „muttersprachlich“ zu definieren, obwohl dieser Begriff im Gesetz verwendet wird. Das ist eine Peinlichkeit und eine Ignoranz, die für Menschen, die zweisprachig aufwachsen, aber weitreichende Folgen hat. Der Innenministerin sind Ergebnisse der Sprachwissenschaft offensichtlich ziemlich egal, weil sie trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass diese Art der Deutschsprachtests sogar zu vermindernden Leistungen führen können, einfach ignoriert. Auch Evaluierungen spielen in der Befindlichkeitspolitik der Innenministerin offensichtlich keine Rolle.
Wir leben nach wie vor in Absurdistan, in dem das Wort „Willkommenskultur“ eine bloße Worthülse darstellt.
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