Kommentare
25. August 2014
... während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird
harald.walser | 25. Aug, 13:27
„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so eine einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ (Bertolt Brecht: Der Paß. In: Flüchtlingsgespräche, 1961)
Am 23.8. hat Der Standard meinen Kommentar über die absurden Vorgängen rund um den Nachweis von Deutschkenntnissen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft veröffentlicht. Inzwischen haben mich viele Reaktionen erreicht, in denen mir weitere Fälle geschildert wurden. Hier nur wenige Auszüge daraus:
Eine Schülerin einer Handelsschule, die an einem Redewettbewerb teilgenommen und in ihrem Bundesland den 3. Platz belegt hat, soll ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Dies, obwohl sie ein Zertifikat über die Niveaustufe B2 nachweisen kann.
Eine Person übersiedelte als Kind von Deutschland nach Österreich, wo sie die Matura absolvierte. Danach folgte ein abgeschlossenes Studium in Wien. Auch sie sollte ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Um die Sache rechtlich klarzustellen: MuttersprachlerInnen müssen die Deutschkenntnisse NICHT nachweisen: „Der Nachweis nach Abs. 1 Z 1 gilt als erbracht, wenn (...) die deutsche Sprache die Muttersprache des Fremden ist“. (Staatsbürgerschaftsgesetz, §10a, Absatz 4, Z 1)
Wir wissen, dass viele Beamte ihre Spielräume ausnützen und den AntragstellerInnen helfen. Doch auch sie verzweifeln manchmal an den restriktiven Bestimmungen. Originalkommentar zu einer Deutschprüferin: „An Leute wie Sie hat der Gesetzgeber nicht gedacht.“ Andere Beamte sind schlichtweg uninformiert und überfordert. Das hat zuallererst der österreichische Gesetzgeber zu verantworten, der nicht nur restriktiver vorgeht als die allermeisten OECD-Staaten, sondern zudem in der konkreten Ausgestaltung der Gesetze gepfuscht hat.
Eine Matura und ein nicht abgeschlossenes Studium reichen hierzulande, um Außen- und Integrationsminister zu werden. Aber merke: nur, wenn man hier geboren ist! Eine höhere Qualifikation genügt offensichtlich nicht, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Womit wir wieder bei Brecht wären ...
Am 23.8. hat Der Standard meinen Kommentar über die absurden Vorgängen rund um den Nachweis von Deutschkenntnissen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft veröffentlicht. Inzwischen haben mich viele Reaktionen erreicht, in denen mir weitere Fälle geschildert wurden. Hier nur wenige Auszüge daraus:
Eine Schülerin einer Handelsschule, die an einem Redewettbewerb teilgenommen und in ihrem Bundesland den 3. Platz belegt hat, soll ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Dies, obwohl sie ein Zertifikat über die Niveaustufe B2 nachweisen kann.
Eine Person übersiedelte als Kind von Deutschland nach Österreich, wo sie die Matura absolvierte. Danach folgte ein abgeschlossenes Studium in Wien. Auch sie sollte ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Um die Sache rechtlich klarzustellen: MuttersprachlerInnen müssen die Deutschkenntnisse NICHT nachweisen: „Der Nachweis nach Abs. 1 Z 1 gilt als erbracht, wenn (...) die deutsche Sprache die Muttersprache des Fremden ist“. (Staatsbürgerschaftsgesetz, §10a, Absatz 4, Z 1)
Wir wissen, dass viele Beamte ihre Spielräume ausnützen und den AntragstellerInnen helfen. Doch auch sie verzweifeln manchmal an den restriktiven Bestimmungen. Originalkommentar zu einer Deutschprüferin: „An Leute wie Sie hat der Gesetzgeber nicht gedacht.“ Andere Beamte sind schlichtweg uninformiert und überfordert. Das hat zuallererst der österreichische Gesetzgeber zu verantworten, der nicht nur restriktiver vorgeht als die allermeisten OECD-Staaten, sondern zudem in der konkreten Ausgestaltung der Gesetze gepfuscht hat.
Eine Matura und ein nicht abgeschlossenes Studium reichen hierzulande, um Außen- und Integrationsminister zu werden. Aber merke: nur, wenn man hier geboren ist! Eine höhere Qualifikation genügt offensichtlich nicht, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Womit wir wieder bei Brecht wären ...
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