Kommentare
Zuchristian Elmar (Gast) - 6. Nov, 08:46
Auch in Vorarlberg ist der Bau von Moscheen, sogar mit Minaretten weiterhin möglich
Die Entscheidung darüber hat sich in die Gemeinden verlagert.
Wenn beispielsweise die Bludenzer eine Moschee bauen wollen, kann dies, auch nach dem neuen Gesetz nicht verhindert werden.
Übrigens kommt im neuen Gesetz weder das Wort Moschee, noch das Wort Minarett vor.
Das unleserliche Gesetz habe ich nicht gefunden, wohl aber den Antrag dazu, welcher bekanntlich angenommen wurde.
http://activepaper.tele.net/vntipps/ferienwohnung_widmungswidrig_raumplanungsrecht_vorarlberg_novelle.pdf
Wenn beispielsweise die Bludenzer eine Moschee bauen wollen, kann dies, auch nach dem neuen Gesetz nicht verhindert werden.
Übrigens kommt im neuen Gesetz weder das Wort Moschee, noch das Wort Minarett vor.
Das unleserliche Gesetz habe ich nicht gefunden, wohl aber den Antrag dazu, welcher bekanntlich angenommen wurde.
http://activepaper.tele.net/vntipps/ferienwohnung_widmungswidrig_raumplanungsrecht_vorarlberg_novelle.pdf
harald.walser - 6. Nov, 17:23
Lieber Herr Zuchristian!
Nur zur Information die vorgenommenen gesetzlichen Änderungen:
• Raumplanungsgesetz:
§ 16a: Die Gemeindevertretung kann nunmehr durch Verordnung bestimmen, dass „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“ auf Flächen mit Widmung Kern-, Wohn- und Mischgebiet nur mehr bei Sonderwidmung errichtet werden dürfen (publikumsintensiv – mind. 150 Besucher).
• Baugesetz:
Ebenfalls die Gemeindevertretung kann jetzt durch Verordnung auch nur für bestimmte Bauvorhaben vorsehen, dass ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen ist und zwar wenn aufgrund von Art, Lage, Größe, Form oder Verwendung bestimmte Interessen (bspw. örtliche Raumplanung, Schutz des Orts- und Landschaftsbildes) besonders berührt werden.
§ 50a ermächtigt die Landesregierung eine Verordnung zu erlassen, nach der bei bestimmten Bauvorhaben, die das Orts- und Landschaftsbild besonders berühren, zwingend eine Gutachten eines Amtssachverständigen durch die Gemeinde einzuholen ist. In der Folge kann die Landesregierung gegen eine Baugrundlagenbestimmung oder eine Baubewilligung Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung des Orts- und Landschaftsbildes erheben.
Und ein Zitat:
FPÖ-Landesrat Dieter Egger: "Wir haben nun aus Sonderwidmung, Baugrundlagenbestimmung und Ortsbild ein Geflecht, wo kein Minarett durchrutschen kann." Und: "Man soll nicht immer um den Brei herumreden, Integration funktioniert nicht." "Türken grüßen nicht. Mädchen kommen mit dem Kopftuch in die Schule. Der aus der Türkei gesteuerte Fundamentalismus wird immer größer."
DER STANDARD Printausgabe 10.4.2008
• Raumplanungsgesetz:
§ 16a: Die Gemeindevertretung kann nunmehr durch Verordnung bestimmen, dass „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“ auf Flächen mit Widmung Kern-, Wohn- und Mischgebiet nur mehr bei Sonderwidmung errichtet werden dürfen (publikumsintensiv – mind. 150 Besucher).
• Baugesetz:
Ebenfalls die Gemeindevertretung kann jetzt durch Verordnung auch nur für bestimmte Bauvorhaben vorsehen, dass ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen ist und zwar wenn aufgrund von Art, Lage, Größe, Form oder Verwendung bestimmte Interessen (bspw. örtliche Raumplanung, Schutz des Orts- und Landschaftsbildes) besonders berührt werden.
§ 50a ermächtigt die Landesregierung eine Verordnung zu erlassen, nach der bei bestimmten Bauvorhaben, die das Orts- und Landschaftsbild besonders berühren, zwingend eine Gutachten eines Amtssachverständigen durch die Gemeinde einzuholen ist. In der Folge kann die Landesregierung gegen eine Baugrundlagenbestimmung oder eine Baubewilligung Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung des Orts- und Landschaftsbildes erheben.
Und ein Zitat:
FPÖ-Landesrat Dieter Egger: "Wir haben nun aus Sonderwidmung, Baugrundlagenbestimmung und Ortsbild ein Geflecht, wo kein Minarett durchrutschen kann." Und: "Man soll nicht immer um den Brei herumreden, Integration funktioniert nicht." "Türken grüßen nicht. Mädchen kommen mit dem Kopftuch in die Schule. Der aus der Türkei gesteuerte Fundamentalismus wird immer größer."
DER STANDARD Printausgabe 10.4.2008
Elmar Zuchristian (Gast) - 6. Nov, 20:30
Das glaubt aber auch nur der Herr Egger,
dass nach den Änderungen im Raumplanungsgesetz kein Minarett mehr gebaut werden kann. Schließlich haben wir in Österreich Religionsfreiheit und der Islam ist eine in Österreich staatlich anerkannte Religion. Schlimmstenfalls entscheidet dann der Verwaltungsgerichtshof, ob, was und wie gebaut wird. Aber mit dem Gesetz kann nichts verhindert werden. Das Problem ist höchstens, dass es kaum ein Mensch lesen kann...
Ich verstehe überhaupt nicht, warum sich Politiker so engstirnig gegen den Bau von Moscheen mit Minaretten stellen. Gut geplant, könnten solche Bauwerke sogar unsere Kulturlandschaft bereichern. Und wer sich vor einem Minarett fürchtet, der sollte im Bett liegen bleiben und keinesfalls auf die Straße gehen, denn dort drohen mehr Gefahren, als von Minaretten bzw. Moscheen ausgehen.
Von Symbolen der Macht kann jedenfalls nicht die Rede sein. Da müssten unsere Kirchtürme samt Glocken auch entfernt werden. Denn auch die Kath. Kirche hat über Jahrhunderte hinweg Macht über die Menschen ausgeübt. Heute tut sich die Kirche damit freilich schwerer, denn so leicht lassen sich die Menschen nicht mehr mit Hilfe von Dogmen „domestizieren“.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum sich Politiker so engstirnig gegen den Bau von Moscheen mit Minaretten stellen. Gut geplant, könnten solche Bauwerke sogar unsere Kulturlandschaft bereichern. Und wer sich vor einem Minarett fürchtet, der sollte im Bett liegen bleiben und keinesfalls auf die Straße gehen, denn dort drohen mehr Gefahren, als von Minaretten bzw. Moscheen ausgehen.
Von Symbolen der Macht kann jedenfalls nicht die Rede sein. Da müssten unsere Kirchtürme samt Glocken auch entfernt werden. Denn auch die Kath. Kirche hat über Jahrhunderte hinweg Macht über die Menschen ausgeübt. Heute tut sich die Kirche damit freilich schwerer, denn so leicht lassen sich die Menschen nicht mehr mit Hilfe von Dogmen „domestizieren“.
Jakob Kimbink (Gast) - 19. Mai, 15:20
Ihnen is aber schon klar, dass die Hagia Sophia ursprünglich eine oströmische Kirche war? Sie wurde unter Justinian erbaut. Die Minarette erst nach dem Fall von Konstantinopel zugefügt. Als Zeichen für den Sieg über das Christentum. Somit ist die Hagia Sophia kein traditioneller osmanisch-muslimischer Bau. Heute ist sie ein Museum. Möglicherweise meinten sie, aber auch die Blaue Moschee.
Auch ich finde die Moschee in Duisburg äußerst gelungen.
Auch ich finde die Moschee in Duisburg äußerst gelungen.
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