Illwerke-Knebelungsvertrag im Montafon!

Brauchen wir eigentlich noch Gemeindevertretungswahlen, wenn in Knebelungsverträgen die Möglichkeiten von gewählten VolksvertreterInnen von vorneherein ausgeschaltet werden? Kann es sein, dass mit einem zivilrechtlichen Vertrag die Grundrechte der Gemeindevertreter außer Kraft gesetzt werden?
Es ist schon mehr als nur seltsam, was da im Montafon abläuft: Die Vorarlberger Illwerke wollen in den kommenden zehn Jahren vier Millionen Euro an die Montafoner Gemeinden bezahlen. Im Gegenzug verlangt das landeseigene Unternehmen die schriftliche Zusicherung aller Gemeinden, dass sie bei zukünftigen (Groß-)Projekten auf Einsprüche verzichten. Unser Landessprecher Johannes Rauch ist der einzige Landespolitiker, der klar und deutlich sagt, was Sache ist: „Ich halte das für verfassungswidrig.“
Nur einige Passagen aus dem Vertrag: „Der Stand Montafon und die Gemeinden verpflichten sich, sich der Unterstützung von allfälligen Organisationen und Bürgerinitiativen, die (...) Projekte der Illwerke verhindern oder verzögern wollen, zu enthalten.“ Vielmehr solle dafür Sorge getragen werden, „dass die Bevölkerung (...) sowie die Medien von der Sinnhaftigkeit der Projekte überzeugt werden“.
SPÖ und FPÖ trauen sich wieder einmal nicht, gegen das Energieunternehmen aufzutreten und meinen, eine Kooperation sei prinzipiell „sinnvoll“. Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben: Gegen Kooperationen hat niemand etwas, gegen Knebelungsverträge aber sehr wohl!
Montafoner (Gast) - 6. Jan, 13:23

Rauch und Walser = Graf und Strache

Herr Dr. Walser und Rauch kennen sich nicht aus. Der Vertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, somit kann er nicht verfassungwidrig sein. So viel Bödsinn von Walser und Rauch sprechen für sich. Hat Walser diesen Blödsinn auch den Schülern erzählt so darf man sich nicht wundern.
Die Grünen sollen bei Ihren Kernthemen bleiben um zu überzeuegen: Schwule, Lesben, Ausländer,.... Einfach nur dagegen reden können Graf und Strache besser.

sgbregenz - 6. Jan, 19:43

so ein Blödsinn

Natürlich kann auch ein zivilrechtlicher Vertrag verfassungswidrig sein. Wir können z.B. zivilrechtlich vereinbaren, dass wir Gefangene foltern oder die NSDAP neu gründen ... oder wir vereinbaren, dass frei gewählte Volksvertreter/innen - wenn es um die Interessen einer talbeherrschenden (noch dazu landeseigenen) Firma geht - ihr freies Mandat nicht ausüben, sondern ungesehen die Interessen der Firma vertreten (ohne schon jetzt wissen zu können, was da kommen könnte).
KFWB (Gast) - 7. Jan, 08:14

Was soll diese Heuchelei der Grünen?

Wäre es nach Rauch und Co. gegangen, dann gäbe es die meisten Gemeindevertreter, deren Rechte laut Rauch nun in Gefahr sind, gar nicht mehr.

Rauch war nämlich schon immer für die Zusammenlegung der Gemeinden zu einer Großkommune.

Selbstverständlich muss ein solcher zivilrechtlicher Vertrag von den Gemeindevertretungen abgesegnet werden. Nur sind halt die Grünen dort kaum vertreten, wollen aber dennoch mitreden. Und das ist in höchsten Masse undemokratisch.
Plumps! (Gast) - 6. Jan, 13:50

Abzusehen in welche Richtung dieser Grün-Sager zeigt.

Nämlich wiedermal Wasserkraftwerke verhindern.

Wieviele Tonnern CO2 hätten uns zB Hainburg erspart?

sgbregenz - 6. Jan, 19:44

nochmals Blödsinn

Grüne sprechen sich seit Jahren - angesichts des Klimawandels - für den Ausbau der (Klein-)Wasserkraft aus, sofern er ökologischen Standards entspricht.
Vertreter (Gast) - 6. Jan, 18:00

Grüne Unvertreter

Die zwei Linken Raudaubrüder Rauch und Walser hauen wieder einmal auf den Putz. Wau das beeindruckt. Sind wir froh, dass Ihre Gedanken Hirngespinste bleiben und alles nur graue Theorie ist, was zwischen Ihren Schulterblättern dahinbrodelt. Unsere linken Volksunvertreter sind ein Schandfleck. Nie einen Tag in der PRivatwirtschaft gearbeitet. Nie selber Geld verdient.

sgbregenz - 6. Jan, 19:47

Blödsinn Nr. drei

Aber was rege ich mich auf.
Wann werden die schwachsinnigen Postings in diesem Blog entlich moderiert?!
harald.walser - 6. Jan, 21:22

@ sgbregenz

Danke für die Einträge - von "moderieren" halte ich aber nichts, obwohl einige Poster die Grenzen des Ertäglichen ausloten.
sgbregenz - 6. Jan, 21:39

Strafgesetzbuch

Interessant ist die Lektüre des zweiundzwanzigsten Abschnitts des Strafgesetzbuches "Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen" ... ohne damit zu behaupten, dass es irgendwelche Zusammenhänge mit den Ereignissen im Montafon gäbe.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

Grüner (Gast) - 8. Jan, 07:56

LinkerGrüner TOP Jurist

Wie schwach die Grünen juristisch sind, zeigt die Homepage vom linken Rauch (links schlägt bekanntlich ja das Herz). Der Einstellungsbeschluss welchen er heute auf seine Homepage gestellt hat und seine Postings sind gleich viel Müll wie die Beiträge von sgbregenz. Eine Anzeige machen und dann eine volle Abfuhr bekommen wie peinlich. Vielleicht wäre eine Jus Antrittsvorlesung im renovierten Audimax bei Prof. Dr. Brauneder für die Bildung von Rauch, Walser und sgbregenz ganz gut.

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