Sonderpädagogischer Förderbedarf: Bericht aus Wien!
Was tut man so den ganzen Tag als Abgeordneter in Wien? Zumindest langweilig wird mir nicht. Dabei nimmt derzeit die parlamentarische Arbeit nicht den großen Teil der Arbeit in Anspruch.
Ein Beispiel: Das Recht auf sonderpädagogische Förderung wird durch die mangelnde Bereitstellung von Werteinheiten für Begleit- und FörderlehrerInnen untergraben. Derzeit geht das Unterrichtsressort davon aus, dass nur 2,7% der SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Tatsächlich sind es aber weit mehr, etwa 3,5%. Darüber hinaus benötigen auch SchülerInnen mit Schwächen in der Unterrichtssprache und besonders begabte SchülerInnen besondere Betreuung. Ebenso benötigen SchülerInnen nach längeren Abwesenheiten, etwa durch Auslandsaufenthalte, Schüleraustauschprogramm oder Krankheiten, Begleitung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag.
Zwar wird von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen kritisiert und stattdessen ein am individuellen Bedarf orientiertes Zuteilungssystem gefordert, die Anhebung der SPF-Quote würde aber schon ein erster Schritt in Richtung Bedarfsdeckung geben und ließe sich kurzfristig umsetzen.
Ebenfalls benötigt wird der Einsatz von nichtpädagogischem Personal für unterstützende Tätigkeiten. Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Teamteaching Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist. Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ist ebenfalls eine oft gebrachte Forderung.
Daher möchte ich mit meinen KollegInnen im Klub den folgenden Entschließungsantrag einbringen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2.7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation anzuheben. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von nichtpädagogischen Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Teamteaching Modell zu ermöglichen."
Für kritische Rückmeldungen aus der Praxis bin ich dankbar!
Ein Beispiel: Das Recht auf sonderpädagogische Förderung wird durch die mangelnde Bereitstellung von Werteinheiten für Begleit- und FörderlehrerInnen untergraben. Derzeit geht das Unterrichtsressort davon aus, dass nur 2,7% der SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Tatsächlich sind es aber weit mehr, etwa 3,5%. Darüber hinaus benötigen auch SchülerInnen mit Schwächen in der Unterrichtssprache und besonders begabte SchülerInnen besondere Betreuung. Ebenso benötigen SchülerInnen nach längeren Abwesenheiten, etwa durch Auslandsaufenthalte, Schüleraustauschprogramm oder Krankheiten, Begleitung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag.
Zwar wird von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen kritisiert und stattdessen ein am individuellen Bedarf orientiertes Zuteilungssystem gefordert, die Anhebung der SPF-Quote würde aber schon ein erster Schritt in Richtung Bedarfsdeckung geben und ließe sich kurzfristig umsetzen.
Ebenfalls benötigt wird der Einsatz von nichtpädagogischem Personal für unterstützende Tätigkeiten. Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Teamteaching Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist. Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ist ebenfalls eine oft gebrachte Forderung.
Daher möchte ich mit meinen KollegInnen im Klub den folgenden Entschließungsantrag einbringen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2.7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation anzuheben. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von nichtpädagogischen Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Teamteaching Modell zu ermöglichen."
Für kritische Rückmeldungen aus der Praxis bin ich dankbar!
harald.walser - 20. Nov, 00:24
Gegen die amtliche Feststellung von "Behinderung"!
Das ist ein unhaltbarer - und entwürdigender - Zustand, der zudem viele Eltern dagegen opponieren lässt, dass ihrem Kind unter solchen Bedingungen geholfen wird. Natürlich will die öffentliche Hand, die die (Sonder-)Mittel verteilt, sichergestellt haben, dass nur etwas bekommt, wer etwas braucht. Doch könnte eine passgenaue Mittelzuweisung genauso gut durch Organe der Schulen selbst erfolgen - ohne individuelle Stigmatisierung.
Ein Beispiel, wie's gehen kann, ist die Vergabe der Mittel für Psychotherapie im sozialen Netz Vorarlbergs: Dort werden (etwa vom IfS) die Fälle mit der Landesverwaltung anonymisiert, also ohne Namensnennung der Klient/inn/en, abgerechnet. Andernfalls würde wohl kaum jemand - verständlicherweise - solche Dienste in Anspruch nehmen. Warum ist das in der Pflichtschule nicht auch möglich?
Deshalb mein Vorschlag: Im Antrag der Grünen den Verzicht auf die amtliche Feststellung von Behinderung fordern und statt dessen die Kontrolle über die korrekte Mittelverwendung an die Schulen oder an eine externe Instanz (z.B. anerkannte Sozialberatungen) delegieren, sodass nicht mehr eine aktenkundige Stigmatisierung der sonderpädagogisch Geförderten erfolgt.