Kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus?
In einem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1985 festgestellt: „Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik. Ausnahmslos jede Staatstätigkeit hat sich daran zu orientieren.“ In hohe Staatsämter der Republik dürfen daher nur Personen gelangen, die den Nationalsozialismus kompromisslos ablehnen. Das ist bei Dr. Martin Graf nicht der Fall.
Ich habe daher am Wochenende an alle Vorarlberger Abgeordnete (Anna Franz, Christoph Hagen, Karlheinz Kopf , Elmar Mayer und Bernhard Themessl) folgendes Schreiben gerichtet:
"Geschätzte Kollegin, geschätzte Kollegen im Nationalrat!
Am kommenden Dienstag haben wir im Nationalrat eine wichtige Entscheidung zu treffen. Zu wählen sind die Präsidentin des Nationalrats und ihre Stellvertreter. Als drittstärkste Partei – so lautet seit 1983 ein ungeschriebenes Gesetz – hat die FPÖ ein Vorschlagsrecht für das Amt des 3. Nationalratspräsidenten. Sie möchte Martin Graf in diese Position hieven.
Graf hat sich als Student in den Achtzigerjahren der Burschenschaft „Olympia“ angeschlossen. Er musste wissen, was er tut. Die „Olympia“ war laut Innenministerium 1961 unter anderem deshalb aufgelöst worden, weil „gegen Vereinsmitglieder wegen des Verdachtes nationalsozialistischer Betätigung gerichtliche Untersuchungen geführt wurden“ und „wegen staatsgefährdender Betätigung“ – letzteres in Zusammenhang mit Sprengstoffanschlägen in Italien. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte 1963 die Auflösung der Organisation.
1971 wurde die Burschenschaft neu gegründet und meldete sich 1991 beim „Burschentag“ in Eisenach mit einem Antrag zu Wort: „Die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Angehörige von fremden Völkern bedroht die biologische und kulturelle Substanz des deutschen Volkes.“
In diese Organisation trat Martin Graf bewusst ein, an dieser „Lebensgemeinschaft“ hält er bis heute bewusst fest. Der Alte Herr der „Olympia“ hat die für seine Geisteshaltung richtige Wahl getroffen. So bezeichnet er selbst das NSDAP-Verbotsgesetz wörtlich als „menschenrechtswidrig“, weil es die „Meinungsfreiheit" und die „politische Tätigkeit" einschränke. Ja, die „politische Tätigkeit“ wird durch das Verbotsgesetz wirklich eingeschränkt, genau das ist auch der Sinn des Gesetzes. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher wollen nämlich nicht, dass die NSDAP oder mit ihr sympathisierende Organisationen wieder ihre „politische Tätigkeit“ entfalten.
Bei Armin Wolf war Graf am 1. Oktober 2008 auf die einfache Frage, ob er - wie sein langjähriger Parteikollege John Gudenus - bezweifle, dass in Gaskammern im Dritten Reich Millionen Juden ermordet wurden, zu keinem einfachen „Ja“ fähig. Hier geht es um einen entscheidenden Punkt für Holocaust-Leugner und Revisionisten: Sie bestreiten die Existenz von Gaskammern auf dem Gebiet des Deutschen Reichs ebenso wie die planmäßige Ermordung von Millionen Juden. Gesprochen wird meist davon, dass in „Lagern“ irgendwelche „Epidemien“ grassierten.
Der Umgang in diesen Kreisen ist jedenfalls für einen 3. Nationalratspräsidenten völlig inakzeptabel.
Ich erinnere daran, dass bei der letzten Wahl im Jahr 2006 die FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz 20 Stimmen (bei 21 FPÖ-Abgeordneten) bekommen hat. Es hat sich also offenkundig auch die FPÖ nicht an die angeblichen Usancen gehalten. Die FPÖ hat schon zweimal nicht wählbare Kandidaten aus dem Rennen genommen und dafür andere kandidiert - zuletzt 1996, als für Herbert Haupt Wilhelm Brauneder das Präsidentenamt übernommen hat. Die Freiheitlichen haben auch diesmal die Chance zu so einem Akt.
Ich fordere alle Vorarlberger Abgeordneten auf, diese Argumente zu berücksichtigen und von einer Wahl Martin Grafs Abstand zu nehmen. Ich glaube auch, dass die Vorarlberger Bevölkerung das Recht hat zu wissen, wie ihre Vertreterin und Vertreter im Nationalrat in dieser Frage abstimmen werden. Es wäre daher ein Akt glaubwürdiger demokratischer Kultur, das Abstimmungsverhalten offenzulegen.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Harald Walser
Ich habe daher am Wochenende an alle Vorarlberger Abgeordnete (Anna Franz, Christoph Hagen, Karlheinz Kopf , Elmar Mayer und Bernhard Themessl) folgendes Schreiben gerichtet:
"Geschätzte Kollegin, geschätzte Kollegen im Nationalrat!
Am kommenden Dienstag haben wir im Nationalrat eine wichtige Entscheidung zu treffen. Zu wählen sind die Präsidentin des Nationalrats und ihre Stellvertreter. Als drittstärkste Partei – so lautet seit 1983 ein ungeschriebenes Gesetz – hat die FPÖ ein Vorschlagsrecht für das Amt des 3. Nationalratspräsidenten. Sie möchte Martin Graf in diese Position hieven.
Graf hat sich als Student in den Achtzigerjahren der Burschenschaft „Olympia“ angeschlossen. Er musste wissen, was er tut. Die „Olympia“ war laut Innenministerium 1961 unter anderem deshalb aufgelöst worden, weil „gegen Vereinsmitglieder wegen des Verdachtes nationalsozialistischer Betätigung gerichtliche Untersuchungen geführt wurden“ und „wegen staatsgefährdender Betätigung“ – letzteres in Zusammenhang mit Sprengstoffanschlägen in Italien. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte 1963 die Auflösung der Organisation.
1971 wurde die Burschenschaft neu gegründet und meldete sich 1991 beim „Burschentag“ in Eisenach mit einem Antrag zu Wort: „Die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Angehörige von fremden Völkern bedroht die biologische und kulturelle Substanz des deutschen Volkes.“
In diese Organisation trat Martin Graf bewusst ein, an dieser „Lebensgemeinschaft“ hält er bis heute bewusst fest. Der Alte Herr der „Olympia“ hat die für seine Geisteshaltung richtige Wahl getroffen. So bezeichnet er selbst das NSDAP-Verbotsgesetz wörtlich als „menschenrechtswidrig“, weil es die „Meinungsfreiheit" und die „politische Tätigkeit" einschränke. Ja, die „politische Tätigkeit“ wird durch das Verbotsgesetz wirklich eingeschränkt, genau das ist auch der Sinn des Gesetzes. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher wollen nämlich nicht, dass die NSDAP oder mit ihr sympathisierende Organisationen wieder ihre „politische Tätigkeit“ entfalten.
Bei Armin Wolf war Graf am 1. Oktober 2008 auf die einfache Frage, ob er - wie sein langjähriger Parteikollege John Gudenus - bezweifle, dass in Gaskammern im Dritten Reich Millionen Juden ermordet wurden, zu keinem einfachen „Ja“ fähig. Hier geht es um einen entscheidenden Punkt für Holocaust-Leugner und Revisionisten: Sie bestreiten die Existenz von Gaskammern auf dem Gebiet des Deutschen Reichs ebenso wie die planmäßige Ermordung von Millionen Juden. Gesprochen wird meist davon, dass in „Lagern“ irgendwelche „Epidemien“ grassierten.
Der Umgang in diesen Kreisen ist jedenfalls für einen 3. Nationalratspräsidenten völlig inakzeptabel.
Ich erinnere daran, dass bei der letzten Wahl im Jahr 2006 die FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz 20 Stimmen (bei 21 FPÖ-Abgeordneten) bekommen hat. Es hat sich also offenkundig auch die FPÖ nicht an die angeblichen Usancen gehalten. Die FPÖ hat schon zweimal nicht wählbare Kandidaten aus dem Rennen genommen und dafür andere kandidiert - zuletzt 1996, als für Herbert Haupt Wilhelm Brauneder das Präsidentenamt übernommen hat. Die Freiheitlichen haben auch diesmal die Chance zu so einem Akt.
Ich fordere alle Vorarlberger Abgeordneten auf, diese Argumente zu berücksichtigen und von einer Wahl Martin Grafs Abstand zu nehmen. Ich glaube auch, dass die Vorarlberger Bevölkerung das Recht hat zu wissen, wie ihre Vertreterin und Vertreter im Nationalrat in dieser Frage abstimmen werden. Es wäre daher ein Akt glaubwürdiger demokratischer Kultur, das Abstimmungsverhalten offenzulegen.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Harald Walser
harald.walser - 27. Okt, 00:13