Warum Martin Graf nicht wählbar ist!
Es gibt viele Gründe, warum Martin Graf nicht zum 3. Nationalratspräsidenten gewählt werden kann (siehe Blog-Einträge vom Freitag und Samstag). Neben den dort genannten möchte ich vier weitere angeben (mit den entsprechenden Quellen):
1) Er bekennt sich nicht zum antifaschistischen Grundkonsens der 2. Republik und lehnt das NSDAP-Verbotsgesetz wörtlich als „menschenrechtswidrig“ ab. Zitat aus einer Parlamentarischen Anfrage von Dr. Graf und anderen im Juni 2007: „Das Verbotsgesetz 1947 (Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP) sorgt regelmäßig für Diskussionen im Inland aber auch für Verwunderung im Ausland, steht dieses Gesetz doch in einem Spannungsverhältnis zu dem herrschenden Grundrechtskatalog, insbesondere zu den Grundrechten der Kommunikationsfreiheit und der persönlichen Freiheit. Vor allem die §§ 3g und 3h bilden immer wieder die Grundlage für politische Prozesse. Die letzten prominenten Fälle, welche wegen ausgesprochener Worte strafrechtlich belangt wurden, waren jene des ehemaligen Bundesrats John Gudenus und des britischen Historikers David Irving. Aktuell ist ein Fall in der öffentlichen Diskussion, in dem drei junge Männer in Oberösterreich strafrechtlich wegen ihrer politischen Überzeugung belangt werden. (...) Die hohen Strafandrohungen machen das Verbotsgesetz im Lichte des Grundrechtes auf persönliche Freiheit menschenrechtswidrig. Die im § 3g immanente Unbestimmtheit rufen den Rechtsstaat geradezu auf den Plan. (...)“ (Quelle: Parlament)
2) Er ist nicht in der Lage, sich klar und eindeutig zu Österreich zu bekennen. Zitat aus der ZiB 2 vom 8.11.2006: "Wolf Armin (ORF): Nein, ich frage Sie einfach, sind Sie ein Deutscher oder sind Sie ein Österreicher? Graf Martin (FPÖ): Ich bekenne mich zur deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft und das ist auch gut so. Meine Mutter ist vertriebene Volksdeutsche, auch meine väterliche Seite hat hier die Wurzeln. Und wir haben eine funktionierende Demokratie, wo ein Volksgruppen-Recht auch möglich ist und wo auch ausdrücklich in der Verfassung und in unseren Gesetzen vorgesehen ist, dass man verschiedene Ethnic, als Herkunft auch sein kann und trotzdem gemeinsam österreichischer Staatsbürger zu sein und für Österreich auch zu arbeiten. (...)“
3) Er relativiert den Holocaust. In einem ZiB 2 Interview vom 1. Oktober 2008 wird er gefragt, wie er zum Holocaust stehe: „Armin Wolf: Also Sie bezweifeln nicht, wie Ihr langjähriger Parteikollege John Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden ermordet wurden im deutschen Reich? Martin Graf: Ich bezweifle nicht, dass Massen vernichtet wurden, ja. Armin Wolf: Das ist jetzt eine etwas andere Formulierung. Ich habe Sie nach Millionen Juden gefragt. Sie haben jetzt gesagt – Massen vernichtet. Die Millionen bezweifeln Sie schon? Martin Graf: Wenn Sie so wollen, wenn Sie so wollen, Millionen ja. Ich sage Massen...“
Armin Wolf fragt sehr konkret nach „Millionen Juden, die in Gaskammern ermordet wurden“. Martin Graf nimmt nicht dazu Stellung, ob Millionen Juden in Gaskammern ermordet wurden! Das ist ein entscheidender Punkt für die Holocaust-Leugner und Revisionisten á la Irving: die Existenz von Gaskammern wird ebenso bestritten wie die planmäßige Ermordung von Millionen Juden. Zugegeben werden meist nur in KZs grassierende Epidemien.
Warum verschweigt sich Graf zu Gaskammern und Millionen ermordeter Juden? (Quelle: Profil 6.10.2008)
4) Martin Graf hat ein problematisches Verhältnis zur Gewalt. Die Bombenanschläge des dafür zu lebenslänglicher Haft verurteilten Südtirol-Terroristen und ebenfalls der Graf´schen Burschenschaft Olympia angehörenden Norbert Burger relativiert er: „Hätte man nicht zu diesen Mitteln gegriffen, dann hätte es nie ein Autonomiepaket gegeben.“ (Quelle: Format Nr. 21/02 vom 17.05.2002)
Wer aus der ÖVP und der SPÖ Martin Graf in ein Ehrenamt der Republik wählt, sollte zu diesen Fakten Stellung beziehen!
1) Er bekennt sich nicht zum antifaschistischen Grundkonsens der 2. Republik und lehnt das NSDAP-Verbotsgesetz wörtlich als „menschenrechtswidrig“ ab. Zitat aus einer Parlamentarischen Anfrage von Dr. Graf und anderen im Juni 2007: „Das Verbotsgesetz 1947 (Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP) sorgt regelmäßig für Diskussionen im Inland aber auch für Verwunderung im Ausland, steht dieses Gesetz doch in einem Spannungsverhältnis zu dem herrschenden Grundrechtskatalog, insbesondere zu den Grundrechten der Kommunikationsfreiheit und der persönlichen Freiheit. Vor allem die §§ 3g und 3h bilden immer wieder die Grundlage für politische Prozesse. Die letzten prominenten Fälle, welche wegen ausgesprochener Worte strafrechtlich belangt wurden, waren jene des ehemaligen Bundesrats John Gudenus und des britischen Historikers David Irving. Aktuell ist ein Fall in der öffentlichen Diskussion, in dem drei junge Männer in Oberösterreich strafrechtlich wegen ihrer politischen Überzeugung belangt werden. (...) Die hohen Strafandrohungen machen das Verbotsgesetz im Lichte des Grundrechtes auf persönliche Freiheit menschenrechtswidrig. Die im § 3g immanente Unbestimmtheit rufen den Rechtsstaat geradezu auf den Plan. (...)“ (Quelle: Parlament)
2) Er ist nicht in der Lage, sich klar und eindeutig zu Österreich zu bekennen. Zitat aus der ZiB 2 vom 8.11.2006: "Wolf Armin (ORF): Nein, ich frage Sie einfach, sind Sie ein Deutscher oder sind Sie ein Österreicher? Graf Martin (FPÖ): Ich bekenne mich zur deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft und das ist auch gut so. Meine Mutter ist vertriebene Volksdeutsche, auch meine väterliche Seite hat hier die Wurzeln. Und wir haben eine funktionierende Demokratie, wo ein Volksgruppen-Recht auch möglich ist und wo auch ausdrücklich in der Verfassung und in unseren Gesetzen vorgesehen ist, dass man verschiedene Ethnic, als Herkunft auch sein kann und trotzdem gemeinsam österreichischer Staatsbürger zu sein und für Österreich auch zu arbeiten. (...)“
3) Er relativiert den Holocaust. In einem ZiB 2 Interview vom 1. Oktober 2008 wird er gefragt, wie er zum Holocaust stehe: „Armin Wolf: Also Sie bezweifeln nicht, wie Ihr langjähriger Parteikollege John Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden ermordet wurden im deutschen Reich? Martin Graf: Ich bezweifle nicht, dass Massen vernichtet wurden, ja. Armin Wolf: Das ist jetzt eine etwas andere Formulierung. Ich habe Sie nach Millionen Juden gefragt. Sie haben jetzt gesagt – Massen vernichtet. Die Millionen bezweifeln Sie schon? Martin Graf: Wenn Sie so wollen, wenn Sie so wollen, Millionen ja. Ich sage Massen...“
Armin Wolf fragt sehr konkret nach „Millionen Juden, die in Gaskammern ermordet wurden“. Martin Graf nimmt nicht dazu Stellung, ob Millionen Juden in Gaskammern ermordet wurden! Das ist ein entscheidender Punkt für die Holocaust-Leugner und Revisionisten á la Irving: die Existenz von Gaskammern wird ebenso bestritten wie die planmäßige Ermordung von Millionen Juden. Zugegeben werden meist nur in KZs grassierende Epidemien.
Warum verschweigt sich Graf zu Gaskammern und Millionen ermordeter Juden? (Quelle: Profil 6.10.2008)
4) Martin Graf hat ein problematisches Verhältnis zur Gewalt. Die Bombenanschläge des dafür zu lebenslänglicher Haft verurteilten Südtirol-Terroristen und ebenfalls der Graf´schen Burschenschaft Olympia angehörenden Norbert Burger relativiert er: „Hätte man nicht zu diesen Mitteln gegriffen, dann hätte es nie ein Autonomiepaket gegeben.“ (Quelle: Format Nr. 21/02 vom 17.05.2002)
Wer aus der ÖVP und der SPÖ Martin Graf in ein Ehrenamt der Republik wählt, sollte zu diesen Fakten Stellung beziehen!
harald.walser - 21. Okt, 18:24