Blaue kennen die Verfassung nicht!
Der FPÖ-Klubobmann Fritz Amann kennt offensichtlich die Verfassung nicht. Laut ORF hat er mir heute vorgeworfen (hier die Meldung wörtlich), meine Ablehnung von Martin Graf als 3. Nationalratspräsident sei ein Verstoß gegen die Verfassung.
Zur Aufklärung an alle blauen Recken: Es ist bestenfalls ein ungeschriebenes Gesetz, dass der drittstärksten Partei das Amt des oder der dritten Nationalratspräsidenten/-in zukommt, in der Verfassung ist das nicht verankert. Prinzipiell ist aus meiner Sicht das Vorschlagsrecht der FPÖ dann zu akzeptieren, wenn der Kandidat oder die Kandidatin ein unzweifelhaftes Verhältnis insbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus haben: Das ist bei Martin Graf aber ganz sicher nicht der Fall (siehe gestrigen Blog-Eintrag).
Interessant wäre zu wissen, wie die anderen Vorarlberger Nationalratsabgeordneten die Sache sehen: Werden sie Martin Graf wählen oder nicht? Sind sie bereit, das auch öffentlich zu begründen? Ich bleibe dabei: Gerade für die Republik Österreich ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, dass ihre RepräsentantInnen ein unzweifelhaftes und demokratischen Grundsätzen verpflichtetes Verhältnis zur Vergangenheit haben. Bei Martin Graf ist das nicht der Fall!
Zur Aufklärung an alle blauen Recken: Es ist bestenfalls ein ungeschriebenes Gesetz, dass der drittstärksten Partei das Amt des oder der dritten Nationalratspräsidenten/-in zukommt, in der Verfassung ist das nicht verankert. Prinzipiell ist aus meiner Sicht das Vorschlagsrecht der FPÖ dann zu akzeptieren, wenn der Kandidat oder die Kandidatin ein unzweifelhaftes Verhältnis insbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus haben: Das ist bei Martin Graf aber ganz sicher nicht der Fall (siehe gestrigen Blog-Eintrag).
Interessant wäre zu wissen, wie die anderen Vorarlberger Nationalratsabgeordneten die Sache sehen: Werden sie Martin Graf wählen oder nicht? Sind sie bereit, das auch öffentlich zu begründen? Ich bleibe dabei: Gerade für die Republik Österreich ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, dass ihre RepräsentantInnen ein unzweifelhaftes und demokratischen Grundsätzen verpflichtetes Verhältnis zur Vergangenheit haben. Bei Martin Graf ist das nicht der Fall!
harald.walser - 18. Okt, 21:52